Blog

Gesetzgebung | Bundesregierung beschlieĂźt BĂĽrokratieentlastungsgesetz IV

Die Bundesregierung hat am 13.3.2024 den vom BMJ vorgelegte Entwurf eines „Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie“ (BEG IV) beschlossen.

Der Regierungsentwurf sieht insbesondere folgende Neuerungen vor:

  • Aufbewahrungsfristen sollen verkĂĽrzt werden: Die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen fĂĽr Buchungsbelege wie z.B. Rechnungskopien, KontoauszĂĽge und Lohn- und Gehaltslisten sollen von zehn auf acht Jahre verkĂĽrzt werden. Die Unternehmen können die Belege daher frĂĽher als bisher entsorgen und sparen dadurch erhebliche Aufbewahrungskosten.
  • Zentrale Vollmachtsdatenbank fĂĽr steuerberatende Berufe: Steuerberater können kĂĽnftig Generalvollmachten im Bereich der sozialen Sicherung zentral hinterlegen.
  • Hotelmeldepflicht soll abgeschafft werden: Die Hotelmeldepflicht fĂĽr deutsche Staatsangehörige wird abgeschafft.
  • Schriftformerfordernisse sollen reduziert werden: Im BGB sollen Schriftformerfordernisse zu Textformerfordernissen herabgestuft werden, soweit dies angemessen und sachgerecht ist. Anders als die Schriftform setzt die Textform keine eigenhändige Unterschrift voraus: Beispielsweise reichen auch eine E-Mail, eine SMS oder eine Messenger-Nachricht aus. Entsprechende Herabstufungen sind unter anderem im Vereinsrecht und im Gesellschaftsrecht geplant. So sollen Vereinsmitglieder ihre Zustimmung zu einem Beschluss, der ohne Mitgliederversammlung gefasst wurde, kĂĽnftig auch in Textform erklären können. Auch sollen GmbH-Gesellschafter - bei BeschlĂĽssen auĂźerhalb einer Versammlung - ihre Stimme in Textform abgeben können, wenn sämtliche Gesellschafter damit einverstanden sind. Zudem sollen Schriftformerfordernisse im Schuldverschreibungsgesetz sowie im Depotgesetz herabgestuft werden.
  • Ă–ffentliche Versteigerungen auch online möglich: Die Möglichkeiten, öffentliche Versteigerungen durchzufĂĽhren, sollen erweitert werden. KĂĽnftig sollen sie wahlweise auch online per Live-Stream oder in hybrider Form (vor Ort und online) stattfinden können.
  • Die Fluggastabfertigung kann kĂĽnftig auch digital erfolgen. Hierdurch werden die Abläufe am Flughafen beschleunigt. Zum Zweck der digitalen Fluggastabfertigung können mit ausdrĂĽcklicher Einwilligung des Reisenden, bestimmte Daten aus dem Reisepass ausgelesen werden.
  • Die Ă„uĂźerungsfirst bei Ă–ffentlichkeitsbeteiligungen in Zulassungsverfahren mit UmweltverträglichkeitsprĂĽfung, in denen aufgrund von Ă„nderungen des Vorhabens eine erneute Beteiligung der Ă–ffentlichkeit erforderlich ist, soll angemessen verkĂĽrzt werden können.

Hinweis:

Der vom Bundeskabinett beschlossene Regierungsentwurf wird nun dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet und nach einer Gegenäußerung der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag weitergeleitet und dort beraten.

Den Regierungsentwurf finden Sie auf der Homepage des BMJ.

Quelle: BMJ, Pressemitteilung v. 13.3.2024 (il)

Diese Kurse könnten Sie interessieren:

Kontakt
Wir sind fĂĽr Sie da

Haben Sie nicht etwas vergessen?

Kein Problem! Wir haben Ihren Warenkorb fĂĽr Sie gespeichert!
Nur noch ein paar Klicks und schon kommen Sie Ihrem Weiterbildungsziel ein Stück näher.
 
Sind Sie sich noch unsicher oder benötigen Beratung? Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren! Wir beraten Sie gern und klären alle offenen Fragen.

Nichts mehr verpassen!

Angebote, regelmäßige Infos und Tipps zum Thema Weiterbildung & Karriere  - Bleiben Sie mit unserem Newsletter immer auf dem Laufenden. Jetzt anmelden!