Blog

Einkommensteuer | Steuerfreier Teil der Renten aufgrund der Anpassung des aktuellen Rentenwertes (Ost) (BFH)

Auch die reguläre Anpassung der Renten anhand des aktuellen Rentenwertes (Ost) gemäß § 255a SGB VI stellt eine regelmäßige Anpassung i.S. des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa Satz 7 EStG dar und führt nicht zur Neuberechnung des steuerfreien Teils der Altersrente (BFH, Urteil v. 3.12.2018 - X R 12/18; veröffentlicht am 27.2.2020).

Sachverhalt: Der Kläger und seine verstorbene Ehefrau bezogen Altersrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, berechnet nach dem aktuellen Rentenwert (Ost). Der Kläger war der Ansicht, dass die Anpassung des allgemeinen Rentenwertes (Ost) an das Westniveau zu einer Erhöhung des Rentenfreibetrages führen müsse, da er ansonsten zu niedrig sei. Sowohl das Finanzamt als Finanzgericht lehnten dies ab.

Der BFH wies die hiergegen gerichtete Klage ab:

  • Reguläre Rentenerhöhungen fĂĽhren nach dem ausdrĂĽcklichen Willen des Gesetzgebers nicht zu einer Erhöhung des Rentenfreibetrags.
  • Dies gilt nicht nur fĂĽr die „normalen“ jährlichen Rentenerhöhungen, sondern auch fĂĽr die Anpassung der in den neuen Bundesländern gezahlten Renten an das Westniveau.
  • In beiden Fällen kommt den regulären Rentenerhöhungen die soziale Funktion zu, die Stellung des Rentners im jeweiligen LohngefĂĽge zu erhalten und fortzuschreiben.
  • Sie dynamisieren ähnlich einer Wertsicherungsklausel lediglich die Werthaltigkeit dieser Renten, im Fall der Anpassung des aktuellen Rentenwertes (Ost) bezogen auf das LohngefĂĽge des Beitrittsgebietes.
  • Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Regelung des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa Sätze 6 und 7 EStG in Bezug auf die Behandlung der Angleichung des Rentenwertes (Ost) als regelmäßige Anpassung bestehen nicht. Insbesondere liegt keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung zwischen den Altersrenten, die nach MaĂźgabe des § 255a SGB VI berechnet werden, und Altersrenten aus dem ĂĽbrigen Bundesgebiet vor.

Hauptbezug: BFH, Urteil v. 3.12.2018 - X R 12/18 (NWB DokID: CAAAH-43203) (il)

Verwandte Artikel:

Diese Seminare könnten Sie interessieren:

Am ermäßigten Steuersatz arbeitet die Bundesregierung bereits und eine Mehrwertsteuer-Reform bahnt sich an. Die E-Mobilität nimmt stark an Bedeutung zu und betrifft zukünftig den Großteil der Unternehmen in Deutschland. Übernehmen zukünftig Roboter die Aufgaben in der Buchhaltung und im Controlling?

Diese Themen wecken Ihr Interesse? Dann bestellen Sie kostenlos unser neues Kundenmagazin. Lesen Sie spannende Artikel und Interviews zu interessanten Fachthemen und informieren Sie sich jetzt ĂĽber unser neues Seminarangebot.
Jetzt gratis bestellen!

Kontakt
Wir sind fĂĽr Sie da

Haben Sie nicht etwas vergessen?

Kein Problem! Wir haben Ihren Warenkorb fĂĽr Sie gespeichert!
Nur noch ein paar Klicks und schon kommen Sie Ihrem Weiterbildungsziel ein Stück näher.
 
Sind Sie sich noch unsicher oder benötigen Beratung? Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren! Wir beraten Sie gern und klären alle offenen Fragen.

Nichts mehr verpassen!

Angebote, regelmäßige Infos und Tipps zum Thema Weiterbildung & Karriere  - Bleiben Sie mit unserem Newsletter immer auf dem Laufenden. Jetzt anmelden!