Das in § 8b Abs. 5 Satz 1 KStG geregelte pauschale Betriebsausgabenabzugsverbot ist auf Gewinnausschüttungen anzuwenden, die nach § 3 Nr. 41 Buchst. a EStG steuerfrei geblieben wären (BFH, Urteil vom 26.04.2017 - I R 84/15; veröffentlicht am 13.09.2017).
Sachverhalt: Die Klägerin ist an einer schweizerischen AG zu 100 % beteiligt. Für die Jahre 2006 bis 2009 wurden nach § 10 Abs. 2 AStG Hinzurechnungsbeträge aus der Beteiligung an der AG berücksichtigt. Im Streitjahr 2009 nahm die AG eine Ausschüttung an die Klägerin vor. Die Klägerin behandelte die Ausschüttung als steuerfrei gemäß § 8b Abs. 1 KStG in der im Streitjahr geltenden Fassung. Weiterhin erklärte sie die anteilige Hinzurechnung gemäß § 8b Abs. 5 Satz 1 KStG. Die Ausschüttung wurde vom FA als teilweise steuerfrei gemäß § 8 Abs. 1 KStG i.V.m. § 3 Nr. 41 Buchst. a EStG berücksichtigt; auf die Hinzurechnung nach § 8b Abs. 5 KStG wurde aber nicht verzichtet. Hierzu führte der BFH weiter aus:
  • Das FG ist zu Unrecht davon ausgegangen, dass auf den von der Klägerin im Streitjahr von der AG bezogenen Teilbetrag der GewinnausschĂĽttung, welcher der Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7 ff. AStG unterlegen hat, § 8b Abs. 5 Satz 1 KStG keine Anwendung findet.
  • Anders als das FG meint, ist das in § 8b Abs. 5 Satz 1 KStG geregelte pauschale Betriebsausgabenabzugsverbot auch auf solche GewinnausschĂĽttungen anzuwenden, die nach § 3 Nr. 41 Buchst. a EStG steuerfrei geblieben wären.
  • Eine teleologische Reduktion des § 8b Abs. 5 Satz 1 KStG kommt angesichts des eindeutigen Wortlauts nicht in Betracht.
Hinweis: Der BFH folgt damit der im Fachschrifttum umstrittenen Beurteilung der Verwaltungsauffassung. Quelle: NWB Datenbank (Sc) Hauptbezug: BFH, Urteil vom 26.04.2017 - I R 84/15, NWB DokID: MAAAG-56537
Newsletter-Redaktion
Ass. jur. Andreas Illi (v.i.S.d.P.)
 
NWB Verlag GmbH & Co. KG
Eschstr. 22 - 44629 Herne
www.nwb.de
Kontakt
Wir sind fĂĽr Sie da

Haben Sie nicht etwas vergessen?

Kein Problem! Wir haben Ihren Warenkorb fĂĽr Sie gespeichert!
Nur noch ein paar Klicks und schon kommen Sie Ihrem Weiterbildungsziel ein Stück näher.
 
Sind Sie sich noch unsicher oder benötigen Beratung? Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren! Wir beraten Sie gern und klären alle offenen Fragen.

Nichts mehr verpassen!

Angebote, regelmäßige Infos und Tipps zum Thema Weiterbildung & Karriere  - Bleiben Sie mit unserem Newsletter immer auf dem Laufenden. Jetzt anmelden!