Das BMF hat die zeitliche Anwendbarkeit der Pauschalregelung zur Abzinsung von Schadenrückstellungen der Versicherungsunternehmen erneut verlängert (BMF, Schreiben v. 20.10.2016 - IV C 6 - S 2175/07/10001).
Hintergrund: Schadenrückstellungen sind nach § 6 Absatz 1 Nummer 3a Buchstabe e EStG abzuzinsen. Der Grundsatz der Einzelbewertung ist zu beachten. Nach dem BMF-Schreiben v. 16.08.2000 - IV C 2-S 2175 können Versicherungsunternehmen Schadenrückstellungen nach einem Pauschalverfahren abzinsen. Hierzu führt das BMF weiter aus:
  • Es ist nicht zu beanstanden, wenn Erst- oder Rückversicherungsunternehmen bei der Abzinsung der Schadenrückstellungen das Pauschalverfahren anwenden.
  • Voraussetzung ist, dass alle Schadenrückstellungen des jeweiligen Versicherungsunternehmens nach diesem Verfahren pauschal abgezinst werden; dies umfasst alle von ihm betriebenen Versicherungszweige der selbst abgeschlossenen und übernommenen Versicherungsgeschäfte.
  • Das Verfahren kann für Wirtschaftsjahre in Anspruch genommen werden, die vor dem 1. Januar 2017 enden.
Hinweis:
Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF verfügbar. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze. Quelle:BMF online (Sc) Hauptbezug: BMF, Schreiben v. 20.10.2016 - IV C 6 - S 2175/07/10001 Verwandte Artikel:
  • Zeidler/Mißbach, Rückstellungen in der Handelsbilanz, infoCenter NWB DokID: JAAAD-82026
  • Zeidler/Mißbach, Rückstellungen in der Steuerbilanz, infoCenter NWB DokID: SAAAD-82733
  • Theile, Rückstellungen (IFRS), infoCenter NWB DokID: TAAAE-02008
  • Hiller/Baschnagel/Eichholz, Reformbedarf des Maßgeblichkeitsprinzips, StuB 18/2016 S. 694 NWB DokID: IAAAF-81968
Jetzt Seminare buchen: Steuern und Bilanzierung im RechnungswesenIFRS bei Versicherungen
Newsletter-Redaktion
Ass. jur. Andreas Illi (v.i.S.d.P.)
 
NWB Verlag GmbH & Co. KG
Eschstr. 22 - 44629 Herne
www.nwb.de
Kontakt

Haben Sie nicht etwas vergessen?

Kein Problem! Wir haben Ihren Warenkorb für Sie gespeichert!
Nur noch ein paar Klicks und schon kommen Sie Ihrem Weiterbildungsziel ein Stück näher.
 
Sind Sie sich noch unsicher oder benötigen Beratung? Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren! Wir beraten Sie gern und klären alle offenen Fragen.

Nichts mehr verpassen!

Angebote, regelmäßige Infos und Tipps zum Thema Weiterbildung & Karriere  - Bleiben Sie mit unserem Newsletter immer auf dem Laufenden. Jetzt anmelden!