Die Übertragung eines vermieteten GrundstĂŒcks fĂŒhrt zu einer nicht umsatzsteuerbaren GeschĂ€ftsverĂ€ußerung im Ganzen, wenn der Erwerber durch den mit dem GrundstĂŒckserwerb verbundenen Eintritt in bestehende MietvertrĂ€ge vom VerĂ€ußerer ein Vermietungsunternehmen ĂŒbernimmt. Das ist auch dann der Fall, wenn der VerĂ€ußerer ein BautrĂ€ger ist, der ein GebĂ€ude erworben, saniert, weitgehend vermietet und sodann verĂ€ußert hat, falls im Zeitpunkt der VerĂ€ußerung infolge einer nachhaltigen VermietungstĂ€tigkeit beim VerĂ€ußerer ein Vermietungsunternehmen vorliegt, das vom Erwerber fortgefĂŒhrt wird (BFH, Urteil v. 12.8.2015 - XI R 16/14; veröffentlicht am 23.12.2015).Hintergrund: Eine GeschĂ€ftsverĂ€ußerung im Ganzen setzt voraus, dass ein Unternehmen oder ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert gefĂŒhrter Betrieb im Ganzen entgeltlich oder unentgeltlich ĂŒbereignet oder in eine Gesellschaft eingebracht wird (§ 1 Abs. 1a Satz 2 UStG). Der erwerbende Unternehmer tritt an die Stelle des VerĂ€ußerers (§ 1 Abs. 1a Satz 3 UStG). Sachverhalt: Die Beteiligten streiten darĂŒber, ob die Übertragung eines im Zeitpunkt der VerĂ€ußerung (Januar 2006) bereits seit zwei bis drei Jahren langfristig vermieteten BĂŒrogebĂ€udekomplexes eine nicht steuerbare GeschĂ€ftsverĂ€ußerung im Ganzen darstellt. Die VerĂ€ußerin war eine sog. Objektgesellschaft, die das Objekt 2001 erworben sowie in den Jahren 2001 und 2002 erweitert und saniert hatte. Im Zeitpunkt des Verkaufs war das GrundstĂŒck nur zu 90 % vermietet. Im notariellen Kaufvertrag gingen die Vertragsparteien nicht von einer GeschĂ€ftsverĂ€ußerung im Ganzen aus. Hierzu fĂŒhrten die Richter des BFH weiter aus:
  • Die Übertragung eines vermieteten GrundstĂŒcks fĂŒhrt dann zur GeschĂ€ftsverĂ€ußerung im Ganzen i.S. von § 1 Abs. 1a UStG, wenn durch den mit dem GrundstĂŒckserwerb verbundenen Eintritt in den Mietvertrag ein Vermietungsunternehmen ĂŒbernommen wird.
  • Es liegt aber keine GeschĂ€ftsverĂ€ußerung im Ganzen in diesem Sinne vor, wenn – was BautrĂ€ger betrifft – die unternehmerische TĂ€tigkeit des VerĂ€ußerers im Wesentlichen darin besteht, ein GebĂ€ude zu errichten und Mieter/PĂ€chter fĂŒr die einzelnen Einheiten zu finden, um es im Anschluss an die Fertigstellung aufgrund bereits erfolgter Vermietung ertragssteigernd verĂ€ußern zu können.
  • Im Zeitpunkt der VerĂ€ußerung des GrundstĂŒcks waren 90% der FlĂ€chen vermietet. Der Leerstand (10%) war unwesentlich und fĂŒr die Annahme eines Vermietungsunternehmens unschĂ€dlich.
  • Ein BautrĂ€ger, der als Objektgesellschaft eine erworbene Immobilie nach ihrer Sanierung zunĂ€chst ĂŒber mehrere Jahre hĂ€lt, sukzessive weitgehend vermietet und dann gewinnbringend und wie von Anfang an beabsichtigt zum "richtigen" Zeitpunkt verĂ€ußert, kann mit zunehmender Dauer selbst einen auf Vermietung gerichteten unternehmerischen Nutzungszusammenhang geschaffen haben, den er im Zuge der VerĂ€ußerung des Objekts auf den Erwerber ĂŒbertragen kann.
  • Eine GeschĂ€ftsverĂ€ußerung im Ganzen ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil vorliegend die Vertragsparteien im GrundstĂŒckskaufvertrag unzutreffend davon ausgegangen sind, diese liege nicht vor, und auf die grundsĂ€tzliche Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 9 Buchst. UStG verzichtet haben.
  • Nicht entscheidend ist auch, ob das Objekt bilanzsteuerrechtlich dem Umlauf- oder Anlagevermögen zuzuordnen ist.
Quelle: NWB Datenbank Hauptbezug: BFH, Urteil v. 12.8.2015 - XI R 16/14; NWB DokID: ZAAAF-18904Verwandte Artikel:
  • Ebber, GeschĂ€ftsverĂ€ußerung im Ganzen, infoCenter, NWB DokID: QAAAB-14431
  • BMF v. 11.12.2013, Zum Vorliegen einer GeschĂ€ftsverĂ€ußerung im Ganzen, NWB DokID: MAAAE-51245
  • Fuß, GeschĂ€ftsverĂ€ußerung im Ganzen bei Immobilientransaktionen, NWB 30/2014 S. 2236, NWB DokID: KAAAE-69369
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