Blog

Verfahrensrecht | Frist zur Aufrüstung elektronischer Kassen verlängert (BMF)

BMF erlässt Schreiben zur Nichtbeanstandungsregelung bei Verwendung elektronischer Aufzeichnungssysteme im Sinne des § 146a AO ohne zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung nach dem 31.12.2019 (BMF-Schreiben v. 6.11.2019 - IV A 4 - S 0319/19/10002 :001).

Wesentlicher Inhalt des BMF-Schreibens:

  • Die technisch notwendigen Anpassungen und Aufrüstungen sind umgehend durchzuführen und die rechtlichen Voraussetzungen unverzüglich zu erfüllen.
  • Zur Umsetzung der Aufrüstung elektronischer Aufzeichnungssysteme (elektronische oder computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen mit Kassenfunktion) wird es nicht beanstandet, wenn diese elektronischen Aufzeichnungssysteme längstens bis zum 30.9.2020 noch nicht über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen.
  • Von der Mitteilung nach § 146a Abs. 4 AO (Meldung elektronischer Aufzeichnungssysteme von Kassen, die vor dem 1.1.2020 angeschafft wurden), ist bis zum Einsatz einer elektronischen Übermittlungsmöglichkeit abzusehen.

Hinweis: Das Schreiben finden Sie in der NWB Datenbank unter der NWB DokID: LAAAH-34462.

Quelle: BMF online (ImA)

Diese Seminare könnten Sie interessieren:

Am ermäßigten Steuersatz arbeitet die Bundesregierung bereits und eine Mehrwertsteuer-Reform bahnt sich an. Die E-Mobilität nimmt stark an Bedeutung zu und betrifft zukünftig den Großteil der Unternehmen in Deutschland. Übernehmen zukünftig Roboter die Aufgaben in der Buchhaltung und im Controlling?

Diese Themen wecken Ihr Interesse? Dann bestellen Sie kostenlos unser neues Kundenmagazin. Lesen Sie spannende Artikel und Interviews zu interessanten Fachthemen und informieren Sie sich jetzt über unser neues Seminarangebot.
Jetzt gratis bestellen!

Kontakt

Haben Sie nicht etwas vergessen?

Kein Problem! Wir haben Ihren Warenkorb für Sie gespeichert!
Nur noch ein paar Klicks und schon kommen Sie Ihrem Weiterbildungsziel ein Stück näher.
 
Sind Sie sich noch unsicher oder benötigen Beratung? Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren! Wir beraten Sie gern und klären alle offenen Fragen.

Nichts mehr verpassen!

Angebote, regelmäßige Infos und Tipps zum Thema Weiterbildung & Karriere  - Bleiben Sie mit unserem Newsletter immer auf dem Laufenden. Jetzt anmelden!