Alte HĂ€user haben trĂŒbe Fenster
Im Dritten Buch Mose, Kapitel 19 Vers 23 heiĂt es: âDie Alten sollst du ehren.â Diese Aussage hat aber die Richter beim Landgericht Frankfurt nicht abgehalten, das Alter von Mitreisenden als Reisemangel anzusehen. Diskriminierend entschieden sie (Urteil vom 22.7.2004, 2/24 S 15/04): âEin Abiturient, der als Schulabschlussreise aus einem Spezialkatalog eine sog. âPiratenkreuzfahrtâ bucht, die sich an ein spezielles Publikum, nĂ€mlich Jugendliche bis zu 25 Jahren richtet, muss nicht damit rechnen, dass er statt auf dem versprochenen Zweimastmotorsegler auf einem FĂ€hrdampfer untergebracht wird, auf dem sich nur Reisende von ĂŒber 75 Jahren befinden. Dem Reisenden steht dann ein Anspruch auf Schadenersatz wegen vertanen Urlaubs zu.â
Wenig ĂŒberraschend auch ein Urteil des Amtsgericht Frankfurt, das entschied, dass kein Reisemangel vorliegt, wenn man das, was man gebucht hat, auch bekommt (Urteil vom 30.8.2001, 31 C 842/01). Erstaunlich an diesem Urteil ist eigentlich nur, dass man in Deutschland fĂŒr solche SelbstverstĂ€ndlichkeiten ein Gerichtsverfahren betreibt. Der KlĂ€ger buchte eine Pauschalflugreise nach SĂŒdafrika und erhielt die BestĂ€tigung, dass der Flug von Deutschland nach Kapstadt und zurĂŒck ab Johannesburg mit Lufthansa, South African Airways oder British Airways erfolgen wird. WĂ€hrend der Hinflug wie vom KlĂ€ger erwartet mit Lufthansa erfolgte, wurde der RĂŒckflug zur EnttĂ€uschung des KlĂ€gers ĂŒber South African Airways durchgefĂŒhrt. Das Gericht entschied, dass enttĂ€uschte Erwartungen keinen Reisemangel darstellen. Wenn der KlĂ€ger unbedingt eine Beförderung mit der Lufthansa wĂŒnschte, hĂ€tte er einen entsprechenden Reisevertrag abschlieĂen mĂŒssen, in dem die Beförderung nur mit der Lufthansa geschuldet war. Man bekommt halt, was man bestellt.
Bemerkenswert ist zudem noch, wie das Amtsgericht auf den Hinweis einging, dass neben dem KlĂ€ger im Flugzeug ein fremder Mann saĂ, der fĂŒrchterlich schnarchte: âDaĂ bei einem Langstreckenflug nachts geschlafen wird und einzelne Personen schnarchen, ist völlig normal und hinzunehmen. Schnarchen ist klassenunabhĂ€ngig, es soll auch bei Passagieren der Business Class vorkommen.â
Man muss reisen, um zu lernen
Schon Mark Twain wusste, dass man auf Reisen allerhand erleben kann. Heutzutage nicht selten schon wĂ€hrend des Fluges, je nach QualitĂ€t der Mitreisenden. Eine Alkoholfahne und ein schwankender Gang waren fĂŒr die Mitarbeiter einer Fluggesellschaft genĂŒgend Anzeichen, um Peter Niederlechner aus Garmisch-Patenkirchen fĂŒr den vorgesehenen Langstreckenflug von Brisbane ĂŒber Dubai nach Frankfurt des Flugzeugs zu verweisen. Er und seine Frau hatten eine Pauschalreise ĂŒber eine Pazifikkreuzfahrt inklusive des Hin- und RĂŒckflugs gebucht, die Mitarbeiter der Airline weigerten sich allerdings, das Paar wegen Flugtauglichkeit zum RĂŒckflug von Brisbane zunĂ€chst zum Zwischenstopp nach Dubai zuzulassen. Eine Flugbegleiterin sagte spĂ€ter als Zeugin aus, dass sie bei der Betreuung der Passagiere eine Frau mit rotem Gesicht gesehen habe, die geweint habe und sich nach besten KrĂ€ften bemĂŒht habe, einen Herrn mit einem rot angelaufenen Gesicht zu seinem Platz zu fĂŒhren. Bevor er sich gesetzt habe, habe er lautstark nach einem Glas Champagner gerufen. Eine Vorgesetzte der Flugbegleiterin habe sich den Passagier auf ihre Bitte hin angesehen und sei zu dem Fazit gelangt, der Kunde werde nicht bis Dubai durchhalten. Der Sicherheitsdienst musste eingreifen und insbesondere den lautstark schreienden Ehemann aus dem Flugzeug geleiten. Das Ehepaar Niederlechner musste sodann ein Hotelzimmer am Flughafen in Brisbane sowie einen separaten Flug nach Dubai buchen. Diese Zusatzkosten rissen erstens ein nicht vorhergesehenes und zweitens ein groĂes Loch in die bereits ausgiebig geplĂŒnderte Urlaubskasse des Ehepaars. Und da Herr Niederlechner niedergelassener selbststĂ€ndiger Rechtsanwalt war, war eine Klage gegen den Reiseveranstalter die logische Folge, um diese Kosten im Rahmen eines Schadenersatzes zurĂŒckzufordern. Das Amtsgericht MĂŒnchen unterstĂŒtzte zum Leidwesen der Eheleute Niederlechner das rigorose Verhalten der Mitarbeiter der Airline und entschied (Urteil vom 23.7.2019, 182 C 18938/18): âSoweit es zur Aufrechterhaltung der Sicherheit an Board erforderlich ist, hat der FlugkapitĂ€n die Befugnis, einem Fluggast den Zutritt zum Flugzeug zu untersagen oder diesen von Board zu verweisen. Der KlĂ€ger habe sich freiwillig mit der Chefstewardess zu einem GesprĂ€ch hinter die Trennwand begeben, welches ein gerĂ€umiger Bereich sei. Dort habe diese starken Alkoholgeruch wahrgenommen, wobei sich der KlĂ€ger an der Wand anlehnen musste, um nicht umzufallen. Er habe Probleme gehabt, dem GesprĂ€ch zu folgen. Dies ist nach Auffassung des Gerichts als ausreichend anzusehen. Ein aus dem Verantwortungsbereich der Beklagten stammender Reisemangel liegt hier nicht vor, da der KlĂ€ger den Reisemangel selbst herbeigefĂŒhrt hat.â
Das Gericht bemĂ€chtigte sich nicht nur einer globalisierenden Sprache (âan Boardâ), sondern bescheinigte dem FlugkapitĂ€n zudem, die Situation richtig beurteilt und folglich richtig gehandelt zu haben. Dabei war auch seine EinschĂ€tzung, dass es sich schlieĂlich um einen Langstreckenflug handelt, genau richtig. Tröstlich: das Amtsgericht MĂŒnchen verurteilte allerdings den Reiseveranstalter, die vom KlĂ€ger aufgewendeten Telefonkosten im Zusammenhang mit einem verspĂ€teten Transfer vom Flughafen zum Kreuzfahrtschiff auf dem Hinflug in Höhe von 88,33 EUR zu ĂŒbernehmen.
Gehe einmal im Jahr hin, wo du noch nie warst
Aber nicht alle Ermessensentscheidungen, die Mitarbeiter von Airlines oder Kreuzfahrtschiffen auf Pauschalreisen gegenĂŒber ihren GĂ€sten treffen, sind richtig. Ein 81-jĂ€hriger Urlauber bestieg in Singapur mit seiner Begleiterin ein Kreuzfahrtschiff fĂŒr eine lĂ€ngere Reise bis nach Barcelona, um dem Sinnspruch des Dalai Lamas zu folgen. In Malaysia musste er das Schiff verlassen, er wurde wegen einer LungenentzĂŒndung auf die Intensivstation eines Krankenhauses gebracht. Nach nur vier Tagen hatte er sich wieder erholt und nahm mit seiner Begleiterin das nĂ€chste Flugzeug, um dem Schiff nachzureisen. Im Hafen von Mumbai angekommen, untersagte ihm allerdings der Schiffsarzt die RĂŒckkehr auf das Schiff mit der BegrĂŒndung, dass es aufgrund einer zwischenzeitlich aufgetretenen Grippewelle an Bord fĂŒr einen Mann seines Alters zu gefĂ€hrlich sei, das Schiff wieder zu betreten. Das wollte der Mann sich natĂŒrlich nicht bieten lassen, so hat er sich seine Traumreise mit seiner Traumfrau sicherlich nicht vorgestellt.
Das Landgericht Koblenz bestĂ€tigte die vorher schon vom Amtsgericht Westerburg (Urteil vom 14.3.2019, 24 C 337/17) getroffene Entscheidung auf Schadenersatz (Urteil LG Koblenz vom 9.7.2019, 13 S 13/19). SchlieĂlich sei der Mann nach seinem viertĂ€gigen Krankenhausaufenthalt nicht nur völlig genesen, sondern auch sein Grippe-Risiko sei im Vergleich zu anderen Passagieren aufgrund dieser Vorerkrankung sogar eher gering gewesen. AuĂerdem habe er eine Grippeschutzimpfung nachgewiesen. Der Reiseveranstalter mĂŒsse sich den gravierenden Fehler des Schiffsarztes auch zurechnen lassen, denn er habe stellvertretend fĂŒr den KapitĂ€n des Schiffes und damit fĂŒr den Reiseveranstalter gesprochen. M. E. erbĂ€rmlich der Einwand des Reiseveranstalters, der Kunde hĂ€tte mit einem Mitarbeiter des Reiseveranstalters in Deutschland Kontakt aufnehmen mĂŒssen. In Mumbai und auf dem Kreuzfahrtschiff war unstreitig kein Ansprechpartner des Unternehmens zugegen und wegen der Zeitverschiebung hatte es de facto gar keine Kontaktmöglichkeit gegeben. Und die Forderung, ein Gesundheitszeugnis eines Arztes vor Ort einholen zu mĂŒssen, ist m. E. geradezu grotesk, wenn ein ausgebildeter Schiffsarzt die Fahrt begleitet.
Falsch verstandene Redewendungen sind Teil unserer modernen Gesellschaft
Man kennt die Frage insbesondere aus amerikanischen Spielfilmen bei der Einreise in die USA, an deutschen FlughĂ€fen ist die Phrase âWas ist der Sinn Ihrer Reise?â nicht besonders gebrĂ€uchlich. Aber ein Passagier am DĂŒsseldorfer Flughafen wurde tatsĂ€chlich am Check-In-Schalter fĂŒr den Flug nach Florida mit dieser Frage konfrontiert und erklĂ€rte, er freue sich auf einen âbombigen Urlaubâ. Und obwohl der Mann versuchte, das MissverstĂ€ndnis beizulegen, durfte er nicht mitfliegen und wurde zurĂŒckgelassen. NatĂŒrlich klagte der Mann und das Amtsgericht DĂŒsseldorf gab ihm recht. Offenbar ist amerikanischen Mitarbeitern die doppelte Bedeutung des Wortes âbombigâ in der deutschen Sprache nicht so gelĂ€ufig. Die Fluggesellschaft war nicht nur humorlos, sondern auch nicht in der Lage, zum Prozess einen Vertreter zu entsenden. Das Amtsgericht DĂŒsseldorf erlieĂ am 19.2.2019 ein VersĂ€umnisurteil ohne GrĂŒnde unter dem Az. 42 C 310/08, im Internet ist leider nur ein Verweis auf eine Pressemitteilung hinterlegt.
Wenn du eine PechstrÀhne hast, fÀrbe sie doch einfach blond
Chantal Beckmann aus Oberursel im Taunus war voller Vorfreude. Zwei Wochen Urlaub auf Mallorca, Doppelzimmer mit ihrer Mama in einem 5-Sterne-Hotel. Das war ein Geschenk ihrer Eltern zu ihrem 18. Geburtstag â und sie reiste gerne mit ihrer Mama. Vor dem Urlaub legte sie noch einmal Hand an, um ihr ĂuĂeres auch fĂŒr die hohen AnsprĂŒche junger MĂ€nner am Ballermann gewappnet zu sein. Und da sie die nĂ€chsten zwei Wochen nicht bei ihrem Lieblingsfriseur zum Nachbessern der Haarpracht vorbeischauen konnte, wurde von ihm sicherheitshalber unmittelbar vor Urlaubsbeginn eine gröĂere Menge des HaarfĂ€rbemittels aufgetragen. Ihre blonden Locken umspielten gekonnt ihr hĂŒbsches Gesicht â kann also losgehen.
Gleich nach der Ankunft schlĂŒpfte sie in ihren Bikini und begab sich zum hoteleigenen Swimmingpool. So lĂ€sst sich das Leben aushalten. Sonne, Wasser â und jetzt einen Cocktail an der Bar. Als sie den Pool verlieĂ, schlug ihre Mutter, die in unmittelbarer NĂ€he schon zwei Sonnenliegen durch das geschickte Ablegen von HandtĂŒchern gesichert hatte, die HĂ€nde vor dem Mund zusammen. Schnell eilte sie ihrer Tochter mit einem Handtuch entgegen und bat sie, dieses um ihren Kopf zu binden, um ihr Haupthaar zu bedecken. Es hatte sich komplett grĂŒn gefĂ€rbt. Ein bisschen wie die Zaubertrollfiguren aus den 1980ern â nur nicht so lustig.
Wieder zu Hause angekommen, verklagten die beiden Damen den Reiseveranstalter auf Schadenersatz, weil der Pool des Hotels offenbar zu stark gechlort war, worĂŒber sich auch andere GĂ€ste beklagt hatten. Das Amtsgericht Bad Homburg sprach der jungen Frau einen Schadenersatz von 301,60 DM zu, das entsprach 10 % des Reisepreises. Nach Anhörung der Zeugen sah das Gericht den Beweis als erbracht, dass das Poolwasser zu stark gechlort war (Urteil vom 30.6.1998, 2 C 109/97). Aber auch die junge Dame wurde ob ihrer FahrlĂ€ssigkeit getadelt: âVerfĂ€rbt sich das blonde Haar einer Reisenden als Folge des Chlorzusatzes im Hotelschwimmbecken grĂŒn, so ist eine Reisepreisminderung um 10 % unter BerĂŒcksichtigung eines Mitverschuldens wegen Nichtbenutzung einer Badekappe angemessen.â
Ăber Ralf Sikorski
Dipl.-Finanzwirt Ralf Sikorski war viele Jahre Dozent an der Hochschule fĂŒr Finanzen in Nordrhein-Westfalen und anschlieĂend Leiter der BetriebsprĂŒfungsstelle in einem Finanzamt. Seine Dozentenrolle nahm er daneben lange Zeit als Unterrichtender in SteuerberaterlehrgĂ€ngen und BilanzbuchhalterlehrgĂ€ngen wahr. Heute ist er noch in zahlreichen Fortbildungsveranstaltungen tĂ€tig, u. a. in unseren Bilanzbuchhalter-Updates. DarĂŒber hinaus hat er sich als Autor unzĂ€hliger steuerlicher Lehr- und PraktikerbĂŒcher insbesondere zu den Fachbereichen Umsatzsteuer und Abgabenordnung und Herausgeber eines Kommentars zur Abgabenordnung einen Namen gemacht. Seine StilblĂŒtensammlungen âMeine Frau ist eine auĂergewöhnliche Belastungâ, âWo bitte kann ich meinen Mann absetzenâ, âIch war Hals ĂŒber Kopf erleichtertâ und ganz aktuell âIm Namen des Volkesâ sowie das MĂ€rchenbuch âVon Steuereyntreibern und anderen Blutsaugernâ runden sein vielfĂ€ltiges TĂ€tigkeitsbild ab.
Hinweis: Die Illustration stammt von Philipp Heinisch, der seine Anwaltsrobe 1990 an den Nagel hÀngte und Zeichner, Maler und Karikaturist wurde (www.kunstundjustiz.de).







