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Das Beste am Menschen ist sein Hund

Blogbeitrag Ralf Sikorski

Schräge Geschichten aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung

In seiner Kolumne „Im Namen des Volkes“ teilt Ralf Sikorski mit unseren Leserinnen und Lesern Auszüge aus der Neubearbeitung seines gleichnamigen Buches.

Ich heiße Ralf Sikorski und Sie herzlich willkommen.

Gib einem Menschen einen Hund – und seine Seele wird gesund

Hildegard von Bingen (1098-1179) ist berühmt als mittelalterliche Universalgelehrte, Mystikerin, Komponistin und Äbtissin, die als erste Vertreterin der deutschen Frauenmystik gilt. Sie war nicht nur eine Vertreterin der Naturheilkunde, sie hat auch die therapeutische Wirkung eines Hundes erkannt.

Für viele Menschen ist wahres Glück ein schlafender zufriedener Hund vor einem knisternden Kamin im trauten Heim. So war es auch bei Klara Trautmann. Die 67-jährige Münchnerin war geschieden und hatte keine Kinder, ihr ganzen Leben drehte sich nur um ihren Beruf. Ihr Benny, ein gut erzogener und ihr treu ergebener Labrador, war ihr ein und alles. Und nun, wo sie ihren wichtigsten Kampf ihres Lebens verlor, galt ihre Sorge seinem Wohlergehen. Die Krankheit hatte leider gesiegt und so hat sie bei der Einweisung ins Krankenhaus Benny ihrem Bruder Gustav für eine vorübergehende Betreuung übergeben. Später sollte der Hund bis zu seinem Lebensende bei ihrer Freundin leben, die aktuell im Ausland weilte, so hatten die drei es besprochen.

Kurz vor ihrem Tod setzte Klara noch ein Testament auf, damit die Verwandten nicht über ihren Nachlass in Streit gerieten, denn dieser bestand unter anderem immerhin aus einer nicht ganz preiswerten Eigentumswohnung in der Münchner Innenstadt. „Mein letzter Wunsch: Meine Erben sind mein Hund Benny, mein Bruder A, mein Bruder B, mein Neffe C, meine Nichte D und mein Neffe E. Bitte nicht streiten. Tante Klara“.

Nach Klaras Beerdigung holte Elvira, die schon erwähnte Freundin von Klara, Hund Benny bei Klaras Bruder ab und nahm ihn in ihrem Haushalt auf. Der Hund hatte es dort gut, bestand zwischen Klara und Elvira schließlich eine enge Freundschaft, die auch der Hund spürte und kannte. Er lebte sich recht bald bei Elvira und ihrem Lebensgefährten ein. Auch sie spürten die von ihm ausgehende positive Wirkung, die Hildegard von Bingen beschrieb.

Aber wie so oft im Leben geht es eben nicht nur um Glück, sondern auch um Geld. Und so legte Elvira gegen die Entscheidung des Nachlassgerichts, den im Testament genannten Verwandten das Erbe zu je einem Fünftel zuzurechnen, auf Drängen ihres notorisch finanziell klammen Lebensgefährten Beschwerde beim Nachlassgericht ein. Da Benny im Testament ausdrücklich als Erbe benannt wurde und Benny nun bei ihr lebe wie abgesprochen, stehe ihr auch ein Sechstel des Erbes zu, so die Interpretation des Testaments durch Elviras Lebensgefährten.

Das Landgericht München I wies das Ansinnen jedoch zurück (Urteil vom 22.1.2004, 16 T 22604/03). „Der Hund Benny“, so das Gericht, „ist keine rechtsfähige Person und daher nicht erbberechtigt. Es steht zudem fest, dass die Verstorbene keiner familienfremden Person etwas hinterlassen wollte. Denn sie hat das Testament mit ‚Eure Tante‘ unterschrieben.“

Ein Hundehalter kann seinen tierischen Freund nicht als Erben einsetzen, eine solche testamentarische Verfügung ist unwirksam. Auch wer den Hund eines Verstorbenen in Pflege nimmt, kann daher nicht den „Erbteil“ des Hundes für sich beanspruchen. Immerhin durfte Elvira den Hund behalten, der ihr offenbar wirklich ans Herz gewachsen war.

Warum Klara nicht auch Elvira im Testament bedacht hatte und sich „als Gegenleistung“ die Inobhutnahme von Benny gewünscht hat, bleibt ihr Geheimnis.

Katze mit Hut

Katze mit Hut ist ein Kinderbuch des Autoren-Ehepaars Simon und Desi Ruge aus 1980 und wurde auch von der Augsburger Puppenkiste adaptiert. Hätte die Katze, die in Niedersachsen eine Straße überquerte und einen Unfall verursachte, einen solchen getragen, dann wäre der Justiz viel Zeit und Arbeit erspart geblieben. Albert fuhr mit seinem Fahrrad mittags durch das Katharinenviertel in Osnabrück stadteinwärts. Die Katharinenstraße ist eine verkehrsberuhigte „Fahrradstraße“, die einerseits für Autos als Einbahnstraße benutzbar ist und andererseits durch bauliche Maßnahmen dergestalt verändert wurde, dass Pflanzenbeete in die Fahrbahn hineinragen und dadurch Verkehrsteilnehmer zu einer langsameren Fahrweise veranlasst werden. Albert kam an diesem Tag mit seinem Fahrrad zu Fall, stürzte auf die Straße und verletzte sich dabei schwer.

Zwei Wochen später klingelte es an der Haustür bei Elvira Meyer, wohnhaft in der Katharinenstraße just auf Höhe des eben beschriebenen Unfallvorgangs. Sie staunte nicht schlecht, als ein ihr unbekannter Herr Achtermann sich vorstellte, einen Arm gipsgeschient, und nach einer Katze fragte. Sie zeigte ihm ihre Katze, worauf ihr Herr Achtermann von seinem Unfall berichtete. Er erklärte ihr, dass ihre Katze, die er wiedererkenne, in einem geöffneten Kellerfenster gelegen habe und von zwei vorbeikommenden Frauen aufgescheucht wurde. Dabei sei die Katze mit hoher Geschwindigkeit auf die Straße gesprungen, und er habe angesichts der gefährlichen Situation sofort abgebremst, woraufhin er gestürzt sei.

Frau Meyer wies nachdrücklich darauf hin, dass sie nicht die einzige Katzenhalterin vor Ort sei, sämtliche Katzen bewegen sich frei außerhalb von Gebäuden. In der kalten Jahreszeit halte sich zudem ihre Katze konsequent in der Wohnung im ersten Stock auf. Sie habe stets darauf geachtet, dass die Katze an Tagen, an denen sie arbeitet, in der Wohnung verbleibe. So war es auch am Unfalltag. Das LG Osnabrück wies die Klage in letzter Instanz ab, weil die Katze nicht eindeutig identifiziert werden konnte (Urteil vom 15.3.2004, 2 O 33/04): „Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme kann nicht mit der notwendigen Sicherheit angenommen werden, dass die von der Beklagten gehaltene Katze vor das Fahrrad des Klägers gesprungen ist. Beide Zeuginnen haben nämlich die Katze der Beklagten nicht eindeutig als Unfallverursacher identifizieren können. In der mündlichen Verhandlung sind der Zeugin insgesamt 15 Lichtbilder von Katzen vorgelegt wurden, von denen sie 3 Lichtbilder ausgesucht hat. Die Zeugin hat dazu weiter bekundet, sie könne nicht mit auch nur einigermaßen Sicherheit bestätigen, dass die von ihr am Unfalltage wahrgenommene Katze mit einer der auf den drei von ihr ausgesuchten Lichtbildern identisch ist. Die Zeugin hat klargestellt, eine Identifizierung der Katze sei ihr nicht möglich. Auf Nachfrage hat der Kläger ausdrücklich erklärt, die Farbe der Katze entspreche der vom Richter getragenen Robe, also einem entsprechenden schwarz. Selbst dem Kläger war die Identifizierung der am Unfallgeschehen beteiligten Katze somit nicht möglich. Dass die Beklagte am Unfalltag ihrem Beruf nachging, ist durch die Zeugin belegt, die zudem weiter angegeben hat, dass, wenn die Beklagte ihre Arbeitsstelle aufsucht, sie die Katze stets in der verschlossenen Wohnung gelassen habe.“

Erstaunlich, dass niemand die Katze erkannt hat, ist der Unfall doch zur Mittagszeit geschehen, und nicht nachts, wo bekanntlich alle Katzen grau sind.

Über Ralf Sikorski
Dipl.-Finanzwirt Ralf Sikorski war viele Jahre Dozent an der Hochschule für Finanzen in Nordrhein-Westfalen und anschließend Leiter der Betriebsprüfungsstelle in einem Finanzamt. Seine Dozentenrolle nahm er daneben lange Zeit als Unterrichtender in Steuerberaterlehrgängen und Bilanzbuchhalterlehrgängen wahr. Heute ist er noch in zahlreichen Fortbildungsveranstaltungen tätig, u. a. in unseren Bilanzbuchhalter-Updates. Darüber hinaus hat er sich als Autor unzähliger steuerlicher Lehr- und Praktikerbücher insbesondere zu den Fachbereichen Umsatzsteuer und Abgabenordnung und Herausgeber eines Kommentars zur Abgabenordnung einen Namen gemacht. Seine Stilblütensammlungen „Meine Frau ist eine außergewöhnliche Belastung“, „Wo bitte kann ich meinen Mann absetzen“, „Ich war Hals über Kopf erleichtert“ und ganz aktuell „Im Namen des Volkes“ sowie das Märchenbuch „Von Steuereyntreibern und anderen Blutsaugern“ runden sein vielfältiges Tätigkeitsbild ab.

Hinweis: Die Illustration stammt von Philipp Heinisch, der seine Anwaltsrobe 1990 an den Nagel hängte und Zeichner, Maler und Karikaturist wurde (www.kunstundjustiz.de).

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