Blog

Lohn und Gehalt | Die elektronische Arbeitslosmeldung kommt (BMAS)

Zum 1.1.2022 ist die Neuregelung zur elektronischen Arbeitslosmeldung in Kraft getreten. Neben der persönlichen Vorsprache in der zuständigen Agentur für Arbeit besteht damit künftig eine rechtssichere elektronische Form für die Arbeitslosmeldung. Hierauf macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aktuell aufmerksam.

Hintergrund: Bei der Arbeitslosmeldung handelt es sich um eine Anspruchsvoraussetzung für das Arbeitslosengeld. Das heißt, wer bereits arbeitslos ist oder innerhalb der nächsten drei Monate wird, muss dies zunächst vor Ort oder digital bei der zuständigen Arbeitsagentur melden. Erst dann kann der Anspruch auf Arbeitslosengeld entstehen.

Das BMAS fĂĽhrt hierzu aus:

Die elektronische Arbeitslosmeldung nutzt den elektronischen Identitätsnachweis nach dem Personalausweisgesetz, das heißt die Nutzung der sog. "Online-Ausweisfunktion“ des Personalausweises.

Quelle: BMAS online (JT)

Diese Kurse könnten Sie interessieren:

Kontakt
Wir sind fĂĽr Sie da

Haben Sie nicht etwas vergessen?

Kein Problem! Wir haben Ihren Warenkorb fĂĽr Sie gespeichert!
Nur noch ein paar Klicks und schon kommen Sie Ihrem Weiterbildungsziel ein Stück näher.
 
Sind Sie sich noch unsicher oder benötigen Beratung? Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren! Wir beraten Sie gern und klären alle offenen Fragen.

Nichts mehr verpassen!

Angebote, regelmäßige Infos und Tipps zum Thema Weiterbildung & Karriere  - Bleiben Sie mit unserem Newsletter immer auf dem Laufenden. Jetzt anmelden!