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Gesetzgebung | Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für 2022 (hib)

Zur Unterstützung der deutschen Wirtschaft sollen aus dem Sondervermögen des European Recovery Program (ERP) im Jahr 2022 etwa 901 Millionen Euro bereitgestellt werden. Dies geht aus dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondermögens für das Jahr 2022 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2022) (BT-Drucks. 20/336) hervor.

Insbesondere mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige freier Berufe sollen dadurch zinsgünstige Darlehen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von insgesamt etwa 9,8 Milliarden Euro erhalten, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Das ERP-Sondervermögen des Bundes geht auf den Marshallplan der Nachkriegszeit zurück. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, vor allem mittelständische Betriebe, und Angehörige freier Berufe werden aus ERP-Mitteln mit zinsgünstigen Darlehen und Beteiligungskapital gefördert.

Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 4 (il)

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