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Gesetzgebung | Neuregelungen im Mai 2026 (Bundesregierung)

Endriss NWB 2026

Die Energiesteuer sinkt ab dem 1.5.2026, um Verbraucher sowie Betriebe bei den Spritpreisen zu entlasten. Dafür wird die Energiesteuer um bis zu 17 Cent pro Liter für zwei Monate reduziert. Das Gesetz muss noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Über diese und weitere im Mai 2026 in Kraft getretene Änderungen informiert die Bundesregierung.


Maßnahmen der Bundesregierung gegen hohe Spritpreise

Die Bundesregierung sorgt mit der Spritpreisregel seit dem 1.4.2026 für mehr Transparenz beim Tanken. Die Energiesteuer sinkt dann ab dem 15.2026, um Verbraucher sowie Betriebe bei den Spritpreisen zu entlasten. Dafür wird die Energiesteuer um bis zu 17 Cent pro Liter für zwei Monate reduziert. Das Gesetz muss noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

Wichtige Fragen und Antworten zu den Maßnahmen der Bundesregierung

Krankenhausreform passgenauer für Bedingungen im ländlichen Raum

Seit Beginn des letzten Jahres wird die Krankenhausreform schrittweise umgesetzt. Die Bundesregierung hat sie nun angepasst und praxisnäher gestaltet, u.a. um die Klinikversorgung im ländlichen Raum sicherzustellen. Dabei gibt es mehr Möglichkeiten für Krankenhaus-Kooperationen. Zudem wird es mehr Zeit für die Umsetzung der Reformschritte geben.

Weitere Informationen zur Krankenhausreform

Bessere Bedingungen beim Aufbau der Wasserstoff-Infrastruktur

Wasserstoff ist entscheidend als Alternative zu fossilen Energieträgern in der Industrie. Grüner Wasserstoff und seine Folgeprodukte ermöglichen es, die CO2-Emissionen vor allem in Industrie und Verkehr deutlich zu verringern. Vor allem dort, wo Energieeffizienz und die Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien nicht ausreichen. Zudem können mit Wasserstoff betriebene Gaskraftwerke zu einer sicheren Energieversorgung beitragen. Das neue Gesetz bezweckt einen schnelleren Aufbau der Wasserstoff-Infrastruktur durch einfachere, digitale und schnellere Verfahren.

Weitere Informationen zur Wasserstoff-Infrastruktur

Quelle: Bundesregierung online, Meldung v. 27.4.2026 (lb)

Fundstelle(n):
NWB QAAAK-14871

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