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Einkommensteuer | Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung (BMF)

Vor dem Hintergrund insbesondere der Änderungen durch das Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 11.12.2018 (BGBl. I S. 2338, BStBl I S. 1377) sowie das Grundrentengesetz vom 12.8.2020 (BGBl. I S. 1879, BStBl 2021 I S. 4) wurde das BMF-Schreiben zur steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersversorgung neu gefasst (BMF, Schreiben v. 12.8.2021 - Z IV C 5 - S 2333/19/10008 :017).

Hinweis:

Das vollständige 54-seitige BMF-Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Das neue BMF-Schreiben ersetzt die BMF-Schreiben vom 6.12.2017 (BStBl 2018 I S. 147) und vom 8.8.2019 (BStBl I S. 834). Es ist in allen offenen Fällen anzuwenden.

Quelle: BMF online (JT)

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