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Einkommensteuer | Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb gem. § 35 EStG (BMF)

Das BMF hat sein Schreiben v. 3.11.2016 zur Steuerermäßigung bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb gem. § 35 EStG aktualisiert (BMF, Schreiben v. 17.4.2019 - IV C 6 - S 2296-a/17/10004).

Angepasst wurden die

  • Rn. 9 (Ergänzung um Grundsätze des BFH-Urteils v. 20.3.2017 - X R 62/14 zur betriebsbezogenen Ermittlung des Ermäßigungshöchstbetrags nach § 35 EStG)
  • Rn. 25 (Neufassung der Rn. 25 (Besonderheiten bei mehrstöckigen Gesellschaften) in Bezug auf die Ermittlung des Ermäßigungshöchstbetrags (§ 35 Absatz 1 Satz 2 EStG) sowie
  • Rn. 26 (Neufassung der Beispiele).

Darüber hinaus hat das BMF eine neue Rn 25a zur Begrenzung des Ermäßigungsbetrags auf die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer (§ 35 Absatz 1 Satz 5 EStG) im Hinblick auf die BFH-Urteile v. 20.3.2017 - X R 12/15, BStBl 2019 II S. xxxx und X R 62/14, BStBl 2019 II S. xxx eingefügt.

Hauptbezug: BMF, Schreiben v. 17.4.2019 - IV C 6 - S 2296-a/17/10004, NWB DokID: EAAAH-12917 (il)

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