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DSGVO | Datenschutzerklärung für die Kanzleiwebseite (DStV/BStBK)

Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) und die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) haben ein Muster bereitgestellt, das bei der DSGVO-konformen Gestaltung der Datenschutzerklärung auf der Kanzleiwebseite hilft.

Hintergrund: Zum 25.05.2018 müssen die neuen Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Unternehmen, aber auch in Steuerberatungskanzleien umgesetzt sein. Das gilt auch für den Internetauftritt der Kanzleien. Hinweis: Das Muster ist auf der Homepage des DStV in der Rubrik Praxistipps veröffentlicht. Quelle: DStV online (il) Verwandte Artikel:
  • Schumm, Die Datenschutz-Grundverordnung im Unternehmen, StuB 5/2018 S. 177, NWB DokID: AAAAG-77342
  • GĂĽnther, Die Steuerkanzlei in Zeiten der DSGVO und des GwG, NWB 5/2018 S. 276, NWB DokID: YAAAG-70494
  • Baum, Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren ab dem 25.5.2018, NWB 41/2017 S. 3143, NWB DokID: GAAAG-58454
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