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Corona | Übernahme von Kosten für Covid-19-Tests (BMF)

Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten von Covid-19-Tests (PCR- und Antikörper-Tests), ist es aus Vereinfachungsgründen nicht zu beanstanden, von einem ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers auszugehen. Die Kostenübernahme ist kein Arbeitslohn (BMF, FAQ "Corona" Steuern).

Hinweis: Zum FAQ "Corona" Steuern des BMF gelangen Sie hier.

Quelle: FAQ "Corona" Steuern; BMF online (JT)

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