Blog

Berufsrecht | Anzeigepflicht fĂĽr Steuergestaltungen (FinMin)

Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben am 08.03.2018 Eckpunkte zur rechtlichen Ausgestaltung einer Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen beschlossen.

Im November 2017 war eine politische Arbeitsgruppe unter Federführung von Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz eingesetzt worden. Sie soll bis zur Finanzministerkonferenz bis Sommer 2018 einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen erarbeiten. Die jetzt vorgelegten Eckpunkte sehen eine Anzeigepflicht für klar abgrenzbare Fallgestaltungen vor. Dem Steuergesetzgeber soll damit die Möglichkeit verschafft werden, zeitnah auf bedeutsame und insbesondere haushaltsrelevante Steuergestaltungen zu reagieren. Auf der Finanzministerkonferenz wurden u.a. folgende Eckpunkte besprochen:
  • Die Anzeigepflicht soll grundsätzlich fĂĽr den Ertragsteuerbereich greifen.
  • Zudem ist aus Sicht der Länder auch die Einbeziehung des Erbschaft- und Schenkungsteuer- sowie des Grunderwerbsteuerbereichs zu prĂĽfen.
  • Die Anzeigepflicht fĂĽr nationale Steuergestaltungen ergänzt die vorgesehene EU-Richtlinie.
  • Der Aufbau der Vorschrift soll sich an ihr bzw. an der Umsetzung in das nationale Recht orientieren.
Quelle: Finanzministerium Schleswig-Holstein, Pressemitteilung v. 08.03.2018 (Ls)
Kontakt
Wir sind fĂĽr Sie da

Haben Sie nicht etwas vergessen?

Kein Problem! Wir haben Ihren Warenkorb fĂĽr Sie gespeichert!
Nur noch ein paar Klicks und schon kommen Sie Ihrem Weiterbildungsziel ein Stück näher.
 
Sind Sie sich noch unsicher oder benötigen Beratung? Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren! Wir beraten Sie gern und klären alle offenen Fragen.

Nichts mehr verpassen!

Angebote, regelmäßige Infos und Tipps zum Thema Weiterbildung & Karriere  - Bleiben Sie mit unserem Newsletter immer auf dem Laufenden. Jetzt anmelden!