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Die Mehrwertsteuerreform "Quick fixes"
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Handlungsbedarf für innergemeinschaftliche Lieferungen
In diesem Video zeigen wir Ihnen, welche Herausforderungen durch die EU-Mehrwertsteuer-Reform, den sogenannten „Quick Fixes“, auf Sie zukommen. Denn ab dem 01.01.2020 stehen im Bereich des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs gravierende Änderungen an. Betroffen sind unter anderem Änderungen für die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen sowie die Zuordnung der Warenbewegung bei Reihengeschäften. Konsignationslager werden erstmalig gesetzlich und EU – einheitlich geregelt. Und in der Mehrwertsteuerverordnung werden EU – einheitliche Belegnachweise für innergemeinschaftliche Lieferungen umgesetzt. Alle diese Neuerungen stellen wir Ihnen praxisnah vor und geben Ihnen klare Handlungsempfehlungen zur Anpassung der umsatzsteuerlichen Prozesse.
Schauen Sie sich jetzt die ersten Minuten des Videos "Die Mehrwertsteuerreform "Quick fixes" von Gabriele Hoffrichter-Dahl kostenfrei an.
HINTERGRUND
Die MwSt-Reform im EU-Binnenmarkt, die „Quick Fixes“, werden ab 2020 nach einheitlichen EU-Vorgaben umgesetzt. Deutschland hat nun mit der Umsetzung der Änderungen der MwSt-SystRL begonnen und der Regierungsentwurf von Juli 2019 (unter anderem zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität) setzt die Vorgaben zur Umsatzsteuer entsprechend um. Nur mit einem entsprechenden rechtzeitigen Handeln vermeiden Sie den Verlust von Steuerbefreiungen für innergemeinschaftliche Lieferungen und wickeln Reihengeschäfte und Konsignationslager zutreffend ab.
INHALTE
- Änderungen beim Warenverkehr in der EU- worauf sich die Unternehmen einstellen müssen, um nicht die Steuerbefreiung für EU-Lieferungen zu gefährden
- Neuerungen zu den Reihengeschäften nach § 3 Abs. 6a UstG – die korrekte Abwicklung ab 1.1.2020
- Gesetzliche Neuerungen für innergem. Lieferungen- UST-IdNr und Zusammenfassende Meldung nach §§ 4 Nr. 1b, 6a UStG
- Neuerungen beim Konsignationslager und Registerführung nach §§ 6b, 22f und g UStG
- EU-einheitliche Belegnachweise § 17a UStDV, Art. 45a MwStVO
ZIELGRUPPE
Im Rahmen eines Tax-Compliance müssen die entsprechenden Fachabteilungen wie Vertrieb, Logistik, IT und das Rechnungswesen rechtzeitig sich über die Neuerungen informieren, um Prozesse im Unternehmen entsprechend anzupassen. Fach- und Führungskräfte im Vertrieb, in der Logistik und Buchhaltung.
Dozenten
Berater
Astrid Reichel
0800 / 775 775 070
Laura-Anna Neff
0800 / 775 775 092
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