Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG

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Nutzungsänderung bei Anlagevermögen

Eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG kann bspw. ausgelöst werden, wenn eine bislang steuerpflichtige Vermietung teilweise nicht fortgeführt wird oder auch wenn Anlagevermögen verkauft bzw. entnommen wird.

Dieses Seminar macht Sie damit vertraut, welche Vorgänge der Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG zu unterwerfen sind.

Hintergrund

In der Praxis zu wenig beachtet, dabei höchst relevant, zudem fehleranfällig und komplex.

Der Vorsteuerabzug von Anlagevermögen, z. B. Grundstücken und Pkws, aber auch von Bestandteilen, die nachträglich in bereits vorhandenes Anlagevermögen eingehen, z. B. der Einbau einer Klimaanlage, einer Einbauküche oder eines Aufzugs, wird vom Fiskus fünf Jahre bzw. zehn Jahre lang überwacht. Kommt es in diesem Zeitraum zu einer geänderten Nutzung, ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Vorsteuerberichtigung durchzuführen. Dies gilt auch beim Bezug sonstiger Leistungen für vorhandenes Anlagevermögen, z. B. beim Fassadenanstrich oder bei der Generalüberholung von Heizungsanlagen.

Inhalte

  • Ăśberblick
  • Berichtigungsobjekte
  • Berichtigungszeiträume
  • Besonderheiten bei Immobilien
  • Relevante Nutzungsänderungen aus Sicht des Finanzamts
  • Wann und wie die Vorsteuerberichtigung anzugeben ist

Zielgruppe

Fachkräfte aus dem Steuer- und Rechnungswesen

Fakten
  • Gesamtdauer: ca. 80 Minuten Abrufbar ĂĽber MyEndriss
    Gesamtdauer: von Uhr bis Uhr
  • 117,81 € inkl. MwSt.
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 Astrid  Astrid  Reichel
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0221 / 93 64 42-117

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