Die richtige Eingruppierung nach §12 TVöD - TV-L

Praxis-Seminar

Eingruppierungsgrundsätze in der öffentlichen Verwaltung des Bundes, der Länder und der Kommunen

Die richtige Eingruppierung eines Arbeitnehmers in das Entgeltsystem des TVöD bzw. TV-L ist häufig ein rechtlich sehr komplexer und schwieriger Vorgang. Die Stellenbewertung nach dem TVöD Bund/VKA bzw. TV-L brachten bzw. bringen zahlreiche Neuerungen und Modifizierungen. Sie orientiert sich an der arbeitsvertraglich vereinbarten tatsächlich auszuübenden Tätigkeit. Eine korrekte Stellenbewertung setzt Kenntnisse der zentralen Eingruppierungsgrundsätze voraus.

Hintergrund

Um zeitaufwendige Verfahren vor den Arbeitsgerichten zu vermeiden, müssen sachkundige Bewerter die tarifkonforme Stellenbewertung ermitteln können. Zudem muss die Bedeutung von Stellenbeschreibungen, Tätigkeitsaufzeichnungen und Arbeitsvorgängen für die Stellenbewertung und die Eingruppierung beachtet werden.

Für die richtige Eingruppierung kommt es grundsätzlich nicht darauf an, welche Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag angegeben ist. Die richtige Eingruppierung ergibt sich vielmehr grundsätzlich aus der vom Arbeitnehmer tatsächlich auszuübenden Tätigkeit. Es ist zu prüfen, welche Entgeltgruppe diese Tätigkeit zuzuordnen ist. Der Arbeitnehmer hat – unabhängig von der Angabe im Arbeitsvertrag – einen Anspruch auf Bezahlung nach der auf diese Weise gefundenen Entgeltgruppe.

Inhalte

  • Bewertungsgrundsätze des § 12 TVöD Bund/VKA und TV-L.
  • Grundsatz der Tarifautomatik.
  • AuszuĂĽbende Tätigkeit/ausgeĂĽbte Tätigkeit.
  • Grundsatz und Bildung von Arbeitsvorgängen unter BerĂĽcksichtigung der tariflichen Vorschriften sowie der BAG-Rechtsprechung.
  • Objektbezogene Betrachtungsweise.
  • Tätigkeiten unterschiedlicher tariflicher Wertigkeit.
  • Bedeutung der Zusammenhangstätigkeiten.
  • Verbot der Atomisierung und Aufspaltung von Tätigkeiten und Arbeitsvorgängen.
  • Gesamtbetrachtung des Arbeitsplatzes hinsichtlich seiner Wertigkeit.
  • Subjektive (personenbezogene) und objektive Tätigkeitsmerkmale.
  • Korrigierende RĂĽckgruppierung und ihre Bedeutung in der Praxis
  • VorĂĽbergehende Ăśbertragung höherwertiger Tätigkeiten einschl. der Darlegung der doppelten BilligkeitsprĂĽfung (BAG)
  • Aktuelle Rechtsprechung zum Eingruppierungsrecht

Zielgruppe

Führungskräfte, Personalsachbearbeiter/-innen, Personal- bzw. Betriebsräte, sowie sonst an der Thematik interessierte Personen die den TVöD oder TV-L unmittelbar oder analog anwenden.

Voraussetzungen

Die Teilnehmer sollten über Grundkenntnisse im Eingruppierungsrecht des öffentlichen Dienstes

Ergänzende Hinweise

Beginn Seminar: 09:00 Uhr 
Ende Seminar: 17:00 Uhr

Dauer: 1 Tag

Unterlagen: Für alle Seminartermine stehen die Unterlagen ab 48 Std. vor dem Seminarbeginn in „MyEndriss“ zum Download zur Verfügung. Bei den Präsenzveranstaltungen liegen die Unterlagen zusätzlich auch ausgedruckt im Seminarraum aus.

Fakten
  • Gesamtdauer: von Uhr bis Uhr
Beratung
 Astrid  Astrid  Reichel
Astrid Reichel

0221 / 93 64 42-117

 Valessa Valessa Bobeth
Valessa Bobeth

0221 / 93 64 42-464

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