Hierzu führt das BMF weiter aus:
- Die Ergebnisse aus der Teilnahme von Umsatzsteuer-Sonderprüfern an allgemeinen Betriebsprüfungen oder an den Prüfungen der Steuerfahndung sind in diesem Mehrergebnis nicht enthalten.
- Umsatzsteuer-Sonderprüfungen werden unabhängig vom Turnus der allgemeinen Betriebsprüfung und ohne Unterscheidung der Größe der Betriebe vorgenommen. Im Jahr 2025 wurden 65.294 Umsatzsteuer-Sonderprüfungen durchgeführt. Im Jahresdurchschnitt waren 1.597 Umsatzsteuer-Sonderprüfer eingesetzt.
- Jeder Prüfer führte im Durchschnitt 41 Sonderprüfungen durch. Dies bedeutet für jeden eingesetzten Prüfer ein durchschnittliches Mehrergebnis von rund 1 Mio. Euro.
Quelle: BMF online, Meldung v. 2.6.2026 (il)
Nachrichten:
- Verfahrensrecht | Vordruck für die Umsatzsteuer-Sonderprüfung (BMF)
- Umsatzsteuer | Umsatzsteuer-Sonderprüfung führte 2024 zu einem Mehrergebnis in Höhe von 1,63 Mrd. Euro (BMF)
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