Hierzu fĂĽhrt das BMF u.a. weiter aus:
- Der Ausdruck hat das Format Deutsche Industrie Norm (DIN) A 4.
- Der Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung kann vom amtlichen Muster abweichen, wenn er sämtliche Angaben in gleicher Reihenfolge enthält und in Format und Aufbau dem bekannt gemachten Muster entspricht.
- Bei der Ausstellung des Ausdrucks der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung sind die Vorgaben im BMF-Schreiben v. 5.9.2024 - IV C 5 - S 2378/19/10002 :002 zu beachten.
- In Zeile 16c ist der nach § 3 Nummer 21 EStG steuerfrei belassene Arbeitslohn für die sogenannte Aktivrente zu bescheinigen. Im elektronischen Datensatz ist zusätzlich der monatlich aufgrund der Aktivrente steuerfrei belassene Arbeitslohn zu übermitteln.
Hinweis:
Das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2027 können Sie auf der Homepage des BMF abrufen.
Quelle: BMF online (lb)
Fundstelle(n):
NWB VAAAK-21993








