Hierzu führt das BMF u.a. weiter aus:
- Für jedes Kind, das sechs Jahre alt wird, zahlt der Bund bis zum 18. Lebensjahr 10 € pro Monat in ein individuelles, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot, das die Eltern bei einem privaten Anbieter ihrer Wahl eröffnen können. Gefördert werden zertifizierte Standarddepot-Verträge mit einem Effektivkostendeckel von einem Prozent und ohne Abschluss- und Vertriebskosten bis zur Volljährigkeit.
- Die Erträge sind bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei. Eine Auszahlung ist grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres möglich. Anschließend erfolgt eine volle Besteuerung der Auszahlungsbeträge nach § 22 Nummer 5 EStG. Zuzahlungen sind bis zu 6.840 € pro Jahr möglich.
- Wird kein eigener Vertrag geschlossen, profitieren die Kinder trotzdem: In diesem Fall legt der Bund die Mittel kollektiv am Kapitalmarkt an, verwaltet durch die Deutsche Bundesbank. Die Förderung erreicht damit alle Kinder eines Jahrgangs, unabhängig vom Einkommen der Eltern. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. Das Abrufen der Mittel aus der kollektiven Anlage für einen Altersvorsorgevertrag ist quartalsweise bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres möglich.
- Ab Volljährigkeit geht das Depot in die steuerlich geförderte private Altersvorsorge über. Die reformierte private Altersvorsorge startet ebenfalls im Jahr 2027 und wird mit dem neuen Altersvorsorge-Depot einfacher, kostengünstiger und renditestärker, sodass mehr Menschen tatsächlich teilnehmen können.
Hinweise:
Die Frühstartrente startet rückwirkend zum 1.1.2026 mit dem Geburtsjahrgang 2020. Ab 2027 kommt jedes Jahr der Jahrgang der dann Sechsjährigen hinzu.
Das Gesetzgebungsverfahren soll noch in diesem Jahr abgeschlossen werden, damit das Gesetz zum 1.1.2027 in Kraft tritt. Die ersten Auszahlungen beginnen 2027.
Die Pressemitteilung des BMF enthält eine Berechnung über eine mögliche Entwicklung der Depotwerte. Aus dieser geht hervor, dass allein aus der staatlichen Förderung bis zur Volljährigkeit ein Depotwert von rund 2.200 € entsteht. Daraus können bis zum Renteneintritt ohne weitere Einzahlungen rund 53.000 € werden. Legen Eltern monatlich 10 € dazu, kann das Depot bis zum Renteneintritt auf rund 107.000 € wachsen.
Der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente steht auf der Webseite des BMF zur Verfügung.
Quelle: BMF online, Meldung v. 12.8.2026 (lb)
Fundstelle(n):
NWB WAAAK-21744








