Zielzustand der Reformierung der Bilanzkontrolle ab 2022 soll eine âModerne Aufsichtâ sein. Dies verlautbart jedenfalls die BaFin aktuell auf ihrer Homepage.
Was heiĂt in diesem Zusammenhang âmodernâ?
Wir fassen noch einmal kurz zusammen: Die DPR musste infolge des Wirecard-Skandals â sozusagen als SĂŒndenbock â das deutsche Enforcement-Feld Ende 2021 rĂ€umen. Mangels der DPR auf der ersten Stufe wird aus dem bis dahin tadellos funktionierenden zweistufigen Enforcement-Verfahren nunmehr ein einstufiges Verfahren. Kurzum: die Bilanzkontrolle obliegt seit 01.01.2022 alleine der BaFin.
Das war eine von vielen Ănderungen, die mit dem Gesetz zur StĂ€rkung der FinanzmarktintegritĂ€t (FISG) 2021 notwendig wurden. ErklĂ€rtes Ziel des FISG war es nĂ€mlich, Anhaltspunkte fĂŒr fehlerhafte Rechnungslegung und damit auch Bilanzmanipulation möglichst frĂŒh zu identifizieren und strafrechtlich relevante Sachverhalte gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft aufzuklĂ€ren. Ausgestattet mit weiterreichenden hoheitlichen Befugnissen, wie etwa erweiterte Auskunftsrechte sowie Durchsuchungs- und Beschlagnahmerechte, kann die BaFin nun schneller und proaktiver auf VerdachtsfĂ€lle von Bilanzbetrug reagieren und durchgreifen.
Warâs das schon?
Nein! Es soll deutlich mehr Vor-Ort-PrĂŒfungen geben, die PrĂŒfungen können auf 2 Vorjahre ausgedehnt werden, es soll einen engen Kontakt mit der Hinweisgeberstelle geben, an die sich Whistleblower wenden können und das neue, IT-gestĂŒtzte Marktmonitoring der BaFin soll Hinweise zur risikoorientierte(re)n PrĂŒfung geben. Alles in allem also noch MEHR Enforcement-PrĂŒfung.
Wen betrifft es?
Rund 540 kapitalmarktorientierte Unternehmen in Deutschland, aber auch - zumindest im Hinblick auf die PrĂŒfungsschwerpunkte der BaFin â alle nicht-kapitalmarktorientierten Unternehmen, die nach IFRS bilanzieren. Die verantwortlichen PrĂŒfungsleiter und Partner durchlaufen alle das gleiche Jahresabschluss-Briefing, das sich aber eindeutig an den Anforderungen kapitalmarktorientierter Unternehmen orientiert.