Anmeldung zum Fernlehrgang Fachassistent Rechnungswesen und Controlling

Hiermit melde ich mich zum oben genannten Fernlehrgang an.

Anmeldung zum o.g. Lehrgang

Gebühr: 2.196 Euro, zahlbar in 18 Monatsraten zu jeweils 122 Euro. Zahlungsbedingungen siehe unten. Nach Erhalt der Rechnung können Sie uns ein Lastschriftmandat erteilen oder per Überweisung zahlen.

Der Nachlass wird bei der Rechnungsstellung berücksichtigt.

Aufstiegs-BAföG kann auch nach der Anmeldung im Laufe des Lehrgangs beantragt werden.

Hinweis: Bei Bezug von Aufstiegs-BAföG sind die Termine des von der Steuer-Fachschule Dr. Endriss vorgegebenen Lehrgangsplans (Abgabetermine Einsendearbeiten und Präsenztermine) verpflichtend.

Bitte laden Sie hier Ihr Bewilligungsschreiben der Förderung hoch und senden Sie das Original inkl. der subventionserheblichen Erklärung zum Bildungsscheck an Steuer-Fachschule Endriss GmbH & Co. KG, Lichtstraße 45-49, 50825 Köln.

Der Kursbeginn darf nicht vor Ausstellungsdatum der Förderung liegen.

Prüfen Sie bitte die korrekte Angabe des Weiterbildungsanbieters: „Steuer-Fachschule Endriss GmbH & Co. KG, Köln“. Das angegebene Lehrgangsziel muss mit dem gebuchten Lehrgang (Lehrgangsstart und Prüfungstermin) übereinstimmen. Geben Sie bei fehlerhaften Angaben die Förderung rechtzeitig zur Korrektur an Ihre Beratungsstelle zurück. Eine eventuelle Korrektur muss vor Lehrgangsbeginn erfolgt sein, andernfalls muss sich dieser verschieben. Bei Abbruch der Weiterbildung entfällt der Anspruch auf die Förderung, es erfolgt eine Endabrechnung unter Berücksichtigung der vollen Lehrgangsgebühr. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf Gewährung der Förderung. Bei Nichteinhaltung der Bedingungen und daraus resultierender Förderungskürzung behalten wir uns eine Nachberechnung vor.

Bitte laden Sie hier Ihr Bewilligungsschreiben der Förderung hoch.

Der Kursbeginn darf nicht vor Ausstellungsdatum der Förderung liegen.

Prämiengutscheine/Bildungsprämien werden vom Bundesverwaltungsamt nur in der Form angenommen, in der sie von der Beratungsstelle an Sie als Lehrgansteilnehmer ausgegeben wurden. Wurde ein Prämiengutschein/ eine Bildungsprämie im Original in Papierform ausgegeben, senden Sie diesen/diese bitte samt beiliegender Teilnahmebestätigung vorab ausgefüllt per Post an Steuer-Fachschule Endriss GmbH & Co. KG, Lichtstraße 45-49, 50825 Köln. Das angegebene Lehrgangsziel muss mit dem Ausbildungsziel übereinstimmen. Bitte beachten Sie die Frist für den letzten Tag des Kursbeginns sowie die Frist, bis wann der Lehrgang abgeschlossen werden muss. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf Gewährung der Förderung. Bei Nichteinhaltung der Bedingungen und daraus resultierender Förderungskürzung behalten wir uns eine Nachberechnung vor.

Bitte laden Sie hier Ihr Bewilligungsschreiben der Förderung hoch und senden Sie das Original an Steuer-Fachschule Endriss GmbH & Co. KG, Lichtstraße 45-49, 50825 Köln.

Der Kursbeginn darf nicht vor Ausstellungsdatum der Förderung liegen.

Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf Gewährung einer Förderung. Bei Nichteinhaltung der Bedingungen und daraus resultierender Förderungskürzung behalten wir uns eine Nachberechnung vor.

Der Lehrgang kann immer zum Beginn des nächsten Monats begonnen werden. Bitte wählen Sie Ihren gewünschten Startmonat aus.


Zulassung des Fernlehrgangs

Der Fernlehrgang wurde bei der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) unter der Nummer 5133722 zugelassen.


Vorkenntnisse und technische Voraussetzungen

Hinweis zu den Zulassungsbedingungen zur Prüfung
Die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung bei einer Steuerberaterkammer sind in den Prüfungsordnungen unter § 9 formuliert:

  1. Zur Prüfung ist zuzulassen, wer mit Erfolg die Abschlussprüfung als  Steuerfachangestellte/ Steuerfachangestellter“ abgelegt hat und danach zum Ende des Monats, der dem schriftlichen Teil der Prüfung vorausgeht, eine praktische Tätigkeit von mindestens zwei Jahren auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Rechtsanwalt, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Buchprüfungsgesellschaft, Rechtsanwaltsgesellschaft oder einem Verein gemäß § 4 Nr. 8 StBerG in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden tätig gewesen ist.
  2. Abweichend von Abs. 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen
    • wer ein mindestens dreijähriges Hochschulstudium mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt erfolgreich abgeschlossen hat und danach zum Ende des Monats, der dem schriftlichen Teil der Prüfung vorausgeht, eine praktische Tätigkeit von mindestens zwei Jahren auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Rechtsanwalt, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Buchprüfungsgesellschaft, Rechtsanwaltsgesellschaft oder einem Verein gemäß § 4 Nr. 8 StBerG in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden tätig gewesen ist,
    • wer nachweist, dass er nach erfolgreichem Abschluss einer gleichwertigen Berufsausbildung (z. B. Bankkaufmann, Industriekaufmann, Groß- und Außenhandelskaufmann) bis zum Ende des Monats, der dem schriftlichen Teil der Prüfung vorausgeht, mindestens vier Jahre auf dem Gebiet des Steuerund Rechnungswesens, davon mindestens drei Jahre bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Rechtsanwalt, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Buchprüfungsgesellschaft, Rechtsanwaltsgesellschaft oder einem Verein gemäß § 4 Nr. 8 StBerG in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden praktisch tätig gewesen ist,
    • wer keine gleichwertige Berufsausbildung nachweisen kann, jedoch bis zum Ende des Monats, der dem schriftlichen Teil der Prüfung vorausgeht, mindestens sechs Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens vier Jahre bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Rechtsanwalt, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Buchprüfungsgesellschaft, Rechtsanwaltsgesellschaft oder einem Verein gemäß § 4 Nr. 8 StBerG in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden praktisch tätig gewesen ist.
  3. In besonderen Ausnahmefällen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen und Nachweisen über seine Vorbildung und den beruflichen Werdegang darlegt, dass er bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Rechtsanwalt, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Buchprüfungsgesellschaft, Rechtsanwaltsgesellschaft oder einem Verein gemäß § 4 Nr. 8 StBerG Qualifikationen erworben hat, die den Anforderungen an den Bewerber gem. Abs. 1 entsprechen.
  4. Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland sind zu berücksichtigen.
  5. Voraussetzung für die Zulassung ist, dass der Bewerber zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung seinen Beschäftigungsort – in Ermangelung einer Beschäftigung seinen Wohnort – im Bezirk der Steuerberaterkammer hat.
  6. Die Zulassung zur Prüfung setzt weiter voraus, dass der Prüfungsbewerber die nach der Gebührenordnung der Steuerberaterkammer festgesetzte Zulassungs- und Prüfungsgebühr vor Prüfungsbeginn innerhalb der von der Steuerberaterkammer gesetzten Frist entrichtet hat.
  7. Zur Fortbildungsprüfung ist nicht zuzulassen, wer die Fortbildungsprüfung bereits mit Erfolg abgelegt hat.


Lehrgangsdauer

Der Lehrgang dauert ca. 12 Monate und ist kostenfrei verlängerbar auf maximal 18 Monate. Eine Verlängerung über diesen Zeitraum hinaus ist nach Absprache möglich und ggf. mit zusätzlichen Kosten verbunden.


Leistungen des Lehrgangs

  • Lieferung des schriftlichen Lehrmaterials per Post.
  • Zugriff auf unser Endriss-E-Learning-Portal, dort auf die Fachforen des Lehrgangs.
  • Bereitstellung des schriftlichen Materials in digitaler Form über das E-Learning-Portal.
  • Auswertung und Rücksendung der Testaufgaben (Fremdkontrollen/Einsendeaufgaben) innerhalb von 3 Wochen über das E-Learning Portal.
  • Beantwortung inhaltlicher, fachlicher Fragen zu den Lehreinheiten durch den Studienleiter/Fachlehrer in den Fachforen.
  • Probeklausur mit Besprechungsvideo
  • Präsenzphasen in folgendem Umfang:
    • eintägiger Onlinekurs zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung


Lehrmaterial

Insgesamt 6 Lehrbriefe und 15 Einsendearbeiten zu folgenden Themen:

  • Buchführung
  • Jahresabschluss
  • Kosten- und Leistungsrechnung
  • Jahresabschlussanalyse
  • Controlling
  • Datenschutz

Außerdem:

  • Lehrbrief zum Thema Lernen und Arbeitsmethodik


Zusätzlich zu erwerbendes Material

Gesetzestexte sind nicht Bestandteil des Fernlehrgangs und sind durch die Teilnehmenden selbst zu erwerben.


Lieferung des Lehrmaterials

Die Lieferung des Lehrmaterials erfolgt gemäß Versandplan, abweichende Vereinbarungen können getroffen werden. Der Versandplan ist auf Ihr gewähltes Prüfungsziel ausgerichtet.


Zahlungsbedingungen für den Fernlehrgang

Für Fernlehrgänge ist Ratenzahlung gesetzlich vorgeschrieben. Die Rechnung wird über den Gesamtbetrag mit einem Hinweis auf die Ratenzahlbarkeit ausgestellt. Einmalzahlungen werden akzeptiert. Die Gebühr des Lehrgangs (s.o.) ist in aufeinanderfolgenden Monatsraten zahlbar. Die erste Monatsrate ist spätestens zum 1. des Folgemonats nach Beginn des Lehrgangs fällig.

Hinweis: Für die Nutzung von Fernkommunikationsmitteln entstehen dem Teilnehmer keine zusätzlichen Kosten, die über die üblichen Gebühren, mit denen er rechnen muss, hinausgehen. Bei Zusendung der Unterlagen ins Ausland muss ein anteiliger Portoaufpreis berechnet werden.


Kündigung

Dieser Fernunterrichtsvertrag kann ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss mit einer Frist von 6 Wochen gekündigt werden. Nach Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Abrechnungsgrundlage ist das erhaltene Lehrgangsmaterial bis zum Ablauf der Kündigung. Das Recht des Veranstalters und des Teilnehmers, diesen Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund kündigen zu können, bleibt unberührt. Vertragsschluss ist der im Folgenden angegebene Tag der Anmeldung.


Gerichtsstand

Für Streitigkeiten aus diesem Fernunterrichtsvertrag oder über das Bestehen eines solchen Vertrages ist der Gerichtsstand der Wohnsitz des Teilnehmers.


Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht:

Widerrufsrecht:
Sie haben das Recht, binnen 28 Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 28 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, das erste Fernlehrmaterial in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Steuer-Fachschule Dr. Endriss GmbH & Co. KG, Lichtstrasse 45 - 49, 50825 Köln, info(at)endriss.de, Tel.: 0800/775 775 00, Fax: 0800/775 775 033) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das im Anhang beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Widerrufsfolgen:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung, als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir das Fernlehrmaterial wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie das Fernlehrmaterial zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben das Fernlehrmaterial unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Wiederruf des Vertrages unterrichten an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie das Fernlehrmaterial vor Ablauf von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung des Fernlehrmaterials. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust des Fernlehrmaterials nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einem zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise des Fernlehrmaterials nicht notwendigen Umgang mit ihm zurückzuführen ist.

Kontakt

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