Wer wird gefördert?
Der Weiterbildungsscheck individuell in Sachsen richtet sich an alle, die sich beruflich weiterbilden möchten. Beschäftigte, Azubis, Berufsfachschüler (ab vollendetem 18. Lebensjahr), arbeitslose Nichtleistungsempfänger/ Wiedereinsteigende/ Berufsrückkehrer.
Hinweis: Die Weiterbildung kann nur komplett gefördert werden, wenn diese bis 31.10.2022 abgeschlossen ist. Endet Ihre Weiterbildung nach dem 31.10.2022, können nur die Abschnitte der Weiterbildung gefördert werden, die bis zum 31.10.2022 abgeschlossen sind.
Wie wird gefördert?
Bis zu 80 Prozent der Weiterbildungskosten einer Maßnahme können durch einen Zuschuss gefördert werden. Für die Auszahlung der Förderpauschale genügt in der Regel die Teilnahmebestätigung.
In welcher Höhe wird gefördert?
- Der reguläre Fördersatz entspricht 70 %.
- 50 % Zuschuss erhalten Antragsteller, die im Landesdirektionsbezirk Leipzig inkl. ehemaliger Landkreis Döbeln wohnen.
- 50% der Weiterbildungskosten erhalten Beschäftigte mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2.900 bis 4.300 Euro, Bedingung: befristetes Beschäftigungsverhältnis, Leiharbeiter, Weiterbildung dient zum Erwerb eines ersten akademischen Grades.
Hinweis: Beschäftige, die mehr als 4.300 Euro verdienen, erhalten keine Förderung. - 80% der Weiterbildungskosten erhalten Azubis, Berufsfachschüler (ab vollendetem 18. Lebensjahr) geringfügig Beschäftigte (mit einem Arbeitsentgelt von max. 450 Euro/Monat) und Nichtleistungsempfänger/Wiedereinsteiger unabhängig vom Wohnsitz. Die Weiterbildung kostet hier mind. 300 Euro.
Welche Voraussetzungen bestehen für die Förderung?
- Die Weiterbildung kostet mindestens 1000 Euro.
- Der Hauptwohnsitz muss in Sachsen sein.
- Die Weiterbildung wird von einem externen Dienstleister angeboten.
Wie wird die Förderung beantragt?
- Der Antrag auf Förderung wird gemeinsam mit einem Preisangebot für die Weiterbildung sowie einer Kopie des Personalausweises und dem Einkommensnachweis mindestens acht Wochen vor Beginn der Maßnahme bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - (SAB) eingereicht. Liegen die Kosten der Maßnahme über 2.600 Euro, müssen zudem drei Vergleichsangebote eingereicht werden.
- Sobald der Antrag in der SAB eingegangen ist, kann die Anmeldung für die Weiterbildung auf eigenes Risiko erfolgen. Sobald die SAB die Förderung bestätigt und den Weiterbildungsscheck zugesagt hat, kann die Teilnahme an der Weiterbildung erfolgen.
- Nach Abschluss der Weiterbildung muss der Verwendungsnachweis inklusive einer Teilnahmebestätigung bei der SAB eingereicht werden und der Förderbetrag kommt zur Auszahlung.
Wer ist von der Förderung ausgeschlossen?
- Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten keinen Weiterbildungsscheck.
Weiterbildungen, die freizeitorientierte Themen beinhalten werden nicht gefördert
Personen, für die eine anderweitige öffentliche Förderung zur Verfügung steht (z.B. Aufstiegs-BAföG) werden nicht gefördert.
Informationen
Weitere Informationen und Antragsunterlagen finden Sie auf der Internetseite der SAB.
ServiceCenter SAB
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
Hotline: Mo. bis Do. 8 bis 18 Uhr, Fr. 8 bis 15 Uhr
Telefon: 0351 / 4910-4930
Fax: 0351 / 4910-4000