Bildungsscheck für Beschäftigte (Brandenburg)

Förderungen – Euro-Banknoten als Symbol für finanzielle Unterstützung

Das Land Brandenburg fördert die berufliche Weiterbildung

Geltungsdauer

Die aktuelle Förderperiode läuft bis zum 30.06.2027. Anträge können bis zu diesem Stichtag gestellt werden für Weiterbildungen, die spätestens am 30.06.2028 enden.

Wer und was wird gefördert?

  • Beschäftigte mit Erstwohnsitz oder nachgewiesenem Arbeitsvertrag im Land Brandenburg
  • Freiberufler*innen und Einzelunternehmer*innen, die in Brandenburg einkommenssteuerpflichtig sind
  • rechtsfähige Vereine mit Sitz oder einer AuĂźenstelle in Brandenburg
  • Betriebe mit mindestens einer Betriebsstätte in Brandenburg

Wie hoch ist die Förderung?

Für Beschäftigte:

  • Der Zuschuss beträgt 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben mit einer Mindestförderhöhe von 500 Euro.
  • Die Antragstellung ist fortlaufend möglich. Die Anzahl der Weiterbildungen je Antrag ist nicht begrenzt.

FĂĽr Unternehmen:

  • Die Förderung beträgt maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Mindestförderhöhe beträgt 1000 Euro.
  • Die Antragstellung ist fortlaufend möglich. Die Anzahl der Weiterbildungen und Teilnehmenden je Antrag ist nicht begrenzt. Bei mehr als 20 Weiterbildungen je Antrag soll die ILB im Vorfeld kontaktiert werden
  • Eine Einzelförderung ist auf maximal 3 Millionen Euro pro Unternehmen beziehungsweise Vorhaben begrenzt.

Was ist zu beachten?

Die Förderung muss mind. 6 Wochen vor Beginn der Weiterbildung beantragt werden. Die Buchung der Weiterbildung und die Teilnahme vor Erhalt des Bewilligungsbescheid ist grundsätzlich möglich, jedoch ist der Bewilligungsbescheid maßgeblich. Wir raten daher dazu, den Bewilligungsbescheid vor Kursbuchung abzuwarten oder alternativ Rücksprache mit der Förderstelle zu halten. Der Antrag auf Förderung einschließlich der erforderlichen Anlagen ist über das Kundenportal der Bewilligungsbehörde ILB zu stellen.

Was muss ich selbst bezahlen? Wie wird die Förderung ausgezahlt?

Die Lehrgangsgebühr ist vorab selbst zu bezahlen. Sie erhalten die Ihnen zugesagte Förderung im Erstattungsverfahren. Hierfür sind in der Regel Teilnahmenachweis, Rechnung und ein Zahlungsnachweis im Portal hochzuladen.

WeiterfĂĽhrende Informationen

… finden Sie unter: https://www.ilb.de/de/arbeit/uebersicht-der-foerderprogramme/weiterbildungsrichtlinie-2026/ 

Sie haben noch Fragen? Ihr direkter Draht zu uns

Cecilia Czauderna
Alle Programme auĂźer Bildungsgutschein

Sie erreichen mich telefonisch unter: +49 221 93 64 42-424
Oder schreiben Sie mir eine E-Mail: foerderungen(at)endriss.de

Corinna Vattersen
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Kerstin Kleemann
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