Aushändigung von Bildungsgutscheinen möglich
Seit dem 1. Januar 2003 können die Agenturen für Arbeit Bildungsgutscheine aushändigen, wenn ein persönlicher Bildungsbedarf festgestellt und die Förderungsvoraussetzungen erfüllt werden.
- Bilanzbuchhalter (IHK) Tageslehrgang
- Bilanzbuchhalter (IHK) Fernstudium
Wer wird mit dem Bildungsgutschein gefördert?
Die Förderung einer beruflichen Weiterbildung soll Ihre Vermittlungschancen deutlich verbessern. Berücksichtigt werden dabei Ihre eigenen Fähigkeiten, insbesondere der bisherige berufliche Werdegang und Vorkenntnisse, aber auch persönliche Voraussetzungen.
Die Teilnahme muss notwendig sein, um Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, oder weil die Weiterbildung wegen eines fehlenden Berufsabschlusses erforderlich ist.
Unter Berücksichtigung dieser Faktoren entscheidet die Agentur für Arbeit nach einer Beratung, inwieweit der Abbau von Qualifikationsdefiziten zur beruflichen Eingliederung führen kann. Hierbei kommt der Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes und Ihrer Mobilitätsbereitschaft eine hohe Bedeutung zu.
Ziel ist es, dass Sie nach Abschluss der Weiterbildung mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder dauerhaft in den ersten Arbeitsmarkt eingegliedert werden können.
Welche Kosten werden durch den Bildungsgutschein übernommen?
- Weiterbildungskosten (die durch die Weiterbildung unmittelbar entstehenden Fahrkosten)
- Kosten für eine erforderliche auswärtige Unterbringung und Verpflegung
- Kosten für die Betreuung von Kindern
Wie und Wo erhält man den Bildungsgutschein
Der Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit weist unter anderem das Bildungsziel, die zum Erreichen des Bildungsziels erforderliche Dauer, den regionalen Geltungsbereich und die Gültigkeitsdauer von längstens drei Monaten, in der der Bildungsgutschein eingelöst werden muss, aus. Unter den im Bildungsgutschein festgelegten Bedingungen kann der Interessent den Bildungsgutschein bei einem für die Weiterbildungsförderung zugelassenen Träger seiner Wahl einlösen, zum Beispiel bei der Steuer-Fachschule Dr. Endriss.
Die Steuer-Fachschule Dr. Endriss verfügt regelmäßig über die notwendigen Träger- und Maßnahmezertifizierungen
Die Feststellungen zur Notwendigkeit einer Weiterbildung schließen immer auch die arbeitsmarktlichen Bedingungen ein. Das heißt, die Agentur für Arbeit muss abwägen, ob zum Beispiel die Arbeitslosigkeit auch ohne eine Weiterbildung beendet werden kann, ob andere arbeitsmarktpolitische Instrumente erfolgversprechender sind und ob mit dem angestrebten Bildungsziel mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt erwartet werden kann.
Die Antragsteller müssen in der Regel entweder eine Berufsausbildung abgeschlossen oder drei Jahre eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben. Vor Beginn der Teilnahme an einer Weiterbildung muss eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgt sein.
Zur Feststellung, ob für Sie eine Weiterbildung wegen eines Qualifikationsdefizits notwendig ist, ist es unbedingt erforderlich, dass möglichst frühzeitig eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgt. Vereinbaren Sie dazu einen Termin mit Ihrer Agentur für Arbeit.
Mit dem Bildungsgutschein wird dem Arbeitnehmer die Erfüllung der Voraussetzungen bescheinigt. Der Bildungsgutschein ist eine Zusicherung, dass die Kosten der Weiterbildung übernommen werden.
Wann und wie muss der Bildungsgutschein eingelöst werden?
Der Inhaber des Bildungsgutscheins muss innerhalb der Gültigkeitsdauer mit der Maßnahme beginnen, sonst verfällt der Gutschein. Daher sollte die Anmeldung zu einem Kurs unmittelbar nach Erhalt des Bildungsgutscheins vorgenommen werden. Die Anmeldung zu einem Kurs der Steuer-Fachschule Dr. Endriss kann formlos, schriftlich per Fax, per Post oder per E-Mail erfolgen, mit einem Hinweis auf Ihren Bildungsgutschein, welchen Sie uns bitte zeitgleich per Post zusenden oder persönlich vorbeibringen. Dieser muss von uns ausgefüllt und unterzeichnet werden.
Damit die Leistung zeitnah bewilligt werden kann, reichen Sie bitte die von der Agentur für Arbeit ausgehändigten Formulare rechtzeitig vor Beginn der Weiterbildung bei der Agentur für Arbeit ein.
Weitere Informationen zum Bildungsgutschein
Für weitere Informationen rufen Sie uns einfach unverbindlich an und lassen Sie sich auf dem Hintergrund Ihrer persönlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen individuell beraten.
Telefon: 0221 936 442 0
Zusätzlich finden Sie auf den folgenden Internetseiten wichtige Infos und Tipps rund um den Bildungsgutschein: www.arbeitsagentur.de