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Förderprogramme im Steuer- und Rechnungswesen: Welche Möglichkeiten gibt es?

Eine junge Frau sitzt vor einem Laptop und macht Notizen

Weiterbildungen im Steuer- und Rechnungswesen müssen nicht am Budget scheitern: Förderprogramme von Bund und Ländern schaffen finanzielle Entlastung.

Fort- und Weiterbildungen im Steuer- und Rechnungswesen sind häufig mit erheblichen Kosten verbunden. Um Berufseinsteiger:innen, Fachkräfte und Selbstständige die berufliche Weiterbildung dennoch zu ermöglichen, stehen verschiedene Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene zur Verfügung.

Welches Förderinstrument infrage kommen kann, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab: Je nach Wohn- oder Arbeitsort kommen unterschiedliche Mittel in Frage, auch ob Ihr Arbeitgeber sich an den Lehrgangskosten beteiligt, hat einen Einfluss auf die Förderfähigkeit und Höhe des möglichen Zuschusses.

Die Förderung kann als Erstattung nach Lehrgangsabschluss, als Zuschuss im laufenden Lehrgang oder als Prämie nach erfolgreichem Abschluss ausgezahlt werden.

Mit unserem nachfolgenden Beitrag möchten wir einen strukturierten Überblick über ausgewählte Förderprogramme.

Bundesweite Förderprogramme

Zu den wichtigsten bundesweiten Fördermöglichkeiten zählen das Aufstiegs-BAföG, der Bildungsgutschein, KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo Selbstständige sowie das Weiterbildungsstipendium.

Das Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegs-BAföG unterstützt Fachkräfte bei der Finanzierung einer beruflichen Aufstiegsfortbildung. Gefördert werden unter anderem Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, wobei eine Förderung von bis zu 75 Prozent möglich ist. Ein zentraler Vorteil des Aufstiegs-BAföG besteht darin, dass die Förderung unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Antragstellenden gewährt wird.

Berechnungsbeispiel

    4.940,00 € LehrgangsgebĂĽhr
 +    460,00 € PrĂĽfung IHK (Musterstadt)
 â€“ 2.700,00 € förderfähige Gesamtkosten
 â€“ 1.350,00 € Erlass bei erfolgr. PrĂĽfung
____________________________________________
=  1.350,00 € Eigenanteil

Wer kann Aufstiegs-BAföG nutzen?

Wenn Sie bisher keinen Universitätsabschluss wie Diplom oder Master erlangt haben und für die Weiterbildung noch kein Aufstiegs-Bafög genutzt haben, können Sie die Förderung beantragen.

Die wichtigsten Voraussetzungen im Ăśberblick:

  • Die PrĂĽfungszulassung liegt vor
  • Es besteht kein Universitäts‑Diplom‑ oder Masterabschluss
  • Es wurde bisher kein Aufstiegs‑BAföG bezogen
  • Eine regelmäßige Teilnahme am Unterricht ist gegeben

Wie kann ich Aufstiegs-BAföG beantragen?

Sie geben bei der Lehrgangsbuchung kurz im Nachrichtenfeld der Buchung an, dass Sie Aufstiegs-BAföG nutzen möchten. Wir senden Ihnen die Formblätter A und B per E-Mail. Wenn die Entscheidung erst nach der Buchung fällt, fordern Sie die Unterlagen über unser Webformular an. Parallel stellen Sie bei Ihrer IHK den Antrag auf Prüfungszulassung und lassen sich das Formblatt Z ausstellen. Anschließend reichen Sie A, B und Z bei der zuständigen Förderstelle ein.

Nach dem Bewilligungsbescheid werden zunächst 50 % der Lehrgangsgebühren direkt gefördert. Für die restlichen 50 % erhalten Sie ein zinsgünstiges KfW-Darlehen. Bestehen Sie die Prüfung, wird davon noch einmal die Hälfte erlassen. Auch die IHK-Prüfungsgebühr ist förderfähig. Insgesamt sind damit bis zu 75 % Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren möglich.

Weitere Hinweise finden Sie auf www.aufstiegs-bafoeg.de.

Kurzcheck:

  • Bei Ihrer Buchung den Wunsch nach Aufstiegs-BAföG angeben, Formblätter A und B kommen per E-Mail
  • Alternativ: nach der Buchung Unterlagen ĂĽber unser Webformular anfordern
  • PrĂĽfungszulassung bei der IHK beantragen und Formblatt Z anfordern
  • Formblätter A, B und Z bei der zuständigen Förderstelle einreichen
  • Bescheid abwarten: 50 % Zuschuss, Rest als KfW‑Darlehen
  • Nach bestandener IHK- bzw. Kammer-PrĂĽfung: weitere 50 % Erlass auf die Darlehens‑Restschuld
  • IHK‑PrĂĽfungsgebĂĽhr ist ebenfalls förderfähig
  • Antrag ist bis zum letzten Unterrichtstag möglich, besser frĂĽher starten

→ Formblatt A und B anfordern
→ Formblatt F (Teilnahmenachweis) anfordern

Welche Lehrgänge kann ich mit Aufstiegs-BAföG besuchen?

Wann muss der Antrag auf das Aufstiegs-BAföG gestellt werden?

Der Antrag auf Aufstiegs-BAföG kann während der gesamten Lehrgangsdauer gestellt werden. Es empfiehlt sich jedoch, den Antrag möglichst frühzeitig einzureichen, da die Bearbeitung bei den zuständigen Förderstellen mehrere Monate in Anspruch nehmen kann.

Unsere Tipps:

  • Die meisten Ă„mter bevorzugen das digitalisierte Antragsverfahren. Nutzen Sie das Webportal https://afbg-digital.de, um die schnellstmögliche Bearbeitung Ihres Antrags zu erzielen.
  • Versuchen Sie zum Zeitpunkt der Beantragung alle Unterlagen vollständig einzureichen. Wenn Sie Unterlagen nachreichen, kann das die Bewilligung erheblich verzögern.

Wie mĂĽssen Sie Ihre Anwesenheit nachweisen?

Bei Bezug von Aufstiegs-BAföG ist eine regelmäßige Teilnahme am Unterricht verpflichtend. Diese wird über das Formblatt F dokumentiert und gegenüber der zuständigen Förderstelle bestätigt.

Kombination aus Aufstiegs-BAföG und Aufstiegsprämien möglich

Ein erfolgreicher Abschluss bei der Industrie und Handelskammer oder der Steuerberaterkammer kann sich auch finanziell auszahlen. In mehreren Bundesländern werden bestandene berufliche Weiterbildungen mit einer einmaligen Prämie oder einem Bonus honoriert. Diese Förderung wird unabhängig von anderen Zuschüssen gewährt.

Der Bildungsgutschein

Der Bildungsgutschein ist eine Förderung der Agentur für Arbeit und kommt dann in Betracht, wenn eine berufliche Weiterbildung notwendig ist, etwa zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit oder zur beruflichen Wiedereingliederung. Mit dem Bildungsgutschein können unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für den Lehrgang und die Prüfung übernommen werden. In einigen Fällen werden auch Fahrtkosten oder Kosten für Kinderbetreuung berücksichtigt.

Wie funktioniert die Beantragung?

  • Vereinbaren Sie zunächst einen Beratungstermin bei Ihrer Agentur fĂĽr Arbeit
  • Beantragen Sie im Gespräch den Bildungsgutschein
  • Buchen Sie anschlieĂźend einen zugelassenen Kurs und lösen Sie den Gutschein ein

Weitere Informationen zum Bildungsgutschein finden Sie auf der Website der Bundesagentur fĂĽr Arbeit unter www.arbeitsagentur.de.

Teilnahme mit Bildungsgutschein bei unseren Partnern Lecturio und COMCAVE

Für arbeitssuchende oder arbeitslose Personen, deren Teilnahme ausschließlich über einen Bildungsgutschein gefördert wird, stehen unter folgendem Link Informationen zur Einlösung bei unseren Partnern Lecturio und COMCAVE zur Verfügung.

→ Weitere Informationen zu unserem Partner Lecturio & COMCAVE

KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo Selbstständige

KOMPASS ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, das sich gezielt an Solo Selbstständige richtet. Ziel des Programms ist es, Selbstständige dabei zu unterstützen, ihre beruflichen Kompetenzen weiterzuentwickeln und sich langfristig krisenfest und zukunftssicher aufzustellen. Gefördert werden individuell ausgewählte Weiterbildungen und Qualifizierungen.

Im Rahmen von KOMPASS kann ein Zuschuss von bis zu 4.500 Euro für eine passende Weiterbildung gewährt werden. Die Förderung kann einmal innerhalb von zwölf Monaten in Anspruch genommen werden.

An wen richtet sich KOMPASS?

Das Programm richtet sich an Solo-Selbstständige

  • mit Wohnsitz und Tätigkeit in Deutschland
  • die seit mindestens zwei Jahren am Markt tätig sind
  • maximal ein Vollzeitäquivalent an Mitarbeitenden beschäftigen
  • und ihre Selbstständigkeit im Haupterwerb betreiben.

Welche Qualifizierungen werden gefördert?

Es werden Weiterbildungen und Seminare gefördert

  • die innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sind
  • und mindestens 20 Zeitstunden Unterrichtszeit umfassen.

Wie erfolgt die Antragstellung?

  1. Erstberatung bei einer KOMPASS Anlaufstelle vereinbaren. Dort werden Voraussetzungen geprĂĽft und eine passende Qualifizierung empfohlen.
  2. Qualifizierungsscheck von der Anlaufstelle erhalten.
  3. Weiterbildung starten und innerhalb von sechs Monaten mit Zertifikat oder Teilnahmebestätigung abschließen.
  4. Antrag auf Kostenerstattung bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft Bahn See einreichen.
  5. Erstattung der förderfähigen Kosten bis zur Höchstgrenze abwarten.

Gut zu wissen

  • Bundesweite Anlaufstellen bieten ein kostenloses Erstgespräch.
  • Das Programm läuft bis zum 29. Februar 2028.
  • Mehr Informationen: www.esf.de/kompass

Achtung: Aktuell werden Erstgespräche erst wieder ab dem 03. Mai 2026 angeboten.

Das Weiterbildungsstipendium - Begabtenförderung Berufliche Bildung

Das Weiterbildungsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung fördert leistungsstarke Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung. Über drei Jahre stehen insgesamt 9.135 Euro für geeignete Weiterbildungen zur Verfügung. Die Mittel können für Kurs und Prüfungsgebühren eingesetzt werden. Pro Maßnahme ist ein Eigenanteil von 10 Prozent vorgesehen.

Wer kann sich bewerben?

Für das Weiterbildungsstipendium können sich ehemalige Auszubildende kaufmännischer oder handwerklicher Berufe bewerben, die bei Aufnahme in das Stipendienprogramm höchstens 24 Jahre alt sind. Bestimmte Zeiten, etwa Mutterschutz, Elternzeit oder Wehr und Zivildienst, können dabei auf die Altersgrenze angerechnet werden. Voraussetzung ist zudem der Nachweis einer besonderen beruflichen Begabung.

Als besonders begabt gelten Bewerber:innen, die ihre BerufsabschlussprĂĽfung mit sehr guten Leistungen abgeschlossen haben, bei einem ĂĽberregionalen Leistungswettbewerb erfolgreich waren oder auf begrĂĽndeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule fĂĽr das Stipendium empfohlen werden.

Voraussetzungen im Ăśberblick:

  • Abgeschlossene Ausbildung in einem kaufmännischen oder handwerklichen Beruf
  • Bei Aufnahme ins Programm höchstens 24 Jahre alt (bestimmte Auszeiten können angerechnet werden)
  • Nachweis besonderer beruflicher Begabung, zum Beispiel durch
    • eine AbschlussprĂĽfung mit mindestens 87 Punkten oder der Note gut
    • einen Platz unter den ersten drei bei einem ĂĽberregionalen Leistungswettbewerb
    • einen begrĂĽndeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule

Was wird gefördert?

Gefördert werden anspruchsvolle, in der Regel berufsbegleitende Weiterbildungen, die der fachlichen oder persönlichen Weiterentwicklung dienen. Dazu zählen unter anderem fachbezogene Qualifikationen, die Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung sowie der Erwerb fachübergreifender Kompetenzen, etwa in den Bereichen Sprache, IT oder Kommunikation. Auch berufsbegleitende Studiengänge, die inhaltlich auf Ausbildung und Beruf aufbauen, können förderfähig sein.

Bereits begonnene Weiterbildungen können berücksichtigt werden, wenn sie nach Aufnahme in die Förderung noch mindestens sechs Monate laufen und die geplante Maßnahme bereits im Aufnahmeantrag konkret benannt wurde.

Wo kann man sich bewerben?

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, wenden Sie sich an die für Sie zuständige Stelle, bei der Ihr Ausbildungsverhältnis eingetragen war. In der Regel ist dies die Industrie und Handelskammer oder die Handwerkskammer. Für Gesundheitsfachberufe ist die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung zuständig.

Förderprogramme der Bundesländer

Aufstiegsprämie, Aufstiegsbonus und Meisterprämie

Mehrere Bundesländer belohnen eine erfolgreich bestandene Prüfung bei der Industrie und Handelskammer oder der Steuerberaterkammer mit einer einmaligen Prämie. Diese Zahlung ist eine eigenständige Förderung und kann zusätzlich zu anderen Programmen genutzt werden.

Das wichtigste auf einen Blick:

  • Prämie nach bestandener PrĂĽfung bei IHK oder Steuerberaterkammer möglich
  • Kombinierbar mit anderen Förderungen, zum Beispiel mit dem Aufstiegs‑BAföG
  • Eigenständige Auszahlung, unabhängig von bereits bewilligten ZuschĂĽssen

Typische Bedingungen:

  • Die PrĂĽfung wurde erfolgreich abgelegt
  • Es wurde kein gleichwertiges Landesprogramm in einem anderen Bundesland genutzt
  • Die PrĂĽfung wurde in dem Bundesland abgelegt, in dem die Prämie beantragt wird
  • Antragsfristen werden eingehalten

Übersicht der Bundesländer

Bayern: Meisterbonus

  • AbschlĂĽsse: Bilanzbuchhalter (IHK), Controller (IHK), Steuerfachwirt, Wirtschaftsfachwirt (IHK)
  • Prämie bis zu 3.000 €
  • GĂĽltig bis: 31.12.2027

Bremen: Aufstiegsfortbildungsprämie

  • AbschlĂĽsse: Bilanzbuchhalter (IHK), Controller (IHK), Steuerfachwirt, Wirtschaftsfachwirt (IHK)
  • Prämie bis zu 1.300 €
  • GĂĽltig bis: 31.12.2027

Hamburg: Meisterprämie

  • AbschlĂĽsse: Bilanzbuchhalter (IHK), Controller (IHK), Wirtschaftsfachwirt (IHK)
  • Prämie bis zu 1.300 €

Hessen: Aufstiegsprämie

  • AbschlĂĽsse: Bilanzbuchhalter (IHK), Controller (IHK), Steuerfachwirt, Wirtschaftsfachwirt (IHK)
  • Prämie bis zu 3.500 €

Rheinland-Pfalz: Aufstiegsbonus

  • AbschlĂĽsse: Bilanzbuchhalter (IHK), Controller (IHK), Wirtschaftsfachwirt (IHK)
  • Prämie bis zu 2.000 €

Saarland: Aufstiegsbonus

  • AbschlĂĽsse: Bilanzbuchhalter (IHK), Controller (IHK), Wirtschaftsfachwirt (IHK)
  • Prämie bis zu 1.000 €
  • GĂĽltig bis: 31.12.2026

Sachsen-Anhalt: Meisterbonus Plus

  • AbschlĂĽsse: Bilanzbuchhalter (IHK), Controller (IHK), Wirtschaftsfachwirt (IHK)
  • Prämie bis zu 1.000 €
  • GĂĽltig bis: 31.12.2026

Bitte beachten Sie: Die verbindlichen Voraussetzungen, Fristen und Fördersummen unterscheiden sich je nach Bundesland. Prüfen Sie die Hinweise auf den Webseiten der jeweiligen Fördergeber, die wir in der Übersicht verlinken.

Bildungsurlaub

Bildungsurlaub, auch Bildungszeit oder Bildungsfreistellung genannt, ermöglicht Beschäftigten in vielen Bundesländern bis zu fünf Arbeitstage pro Jahr für anerkannte Weiterbildungen. Diese Tage werden nicht vom Erholungsurlaub abgezogen. Viele unserer Tageslehrgänge und einige Intensivlehrgänge sind entsprechend anerkannt. Je nach Landesrecht kann der Anspruch aus dem Vorjahr ins aktuelle Jahr übernommen werden. So sind bis zu zehn Tage möglich. Bildungsurlaub lässt sich häufig mit anderen Förderprogrammen, zum Beispiel dem Bildungsscheck 2.0, kombinieren.

Wie beantrage ich Bildungsurlaub?

1. Förderfähigkeit prüfen

MaĂźgeblich ist das Bundesland des Arbeitgebersitzes. PrĂĽfen Sie die dortige Rechtslage und ob Ihr Lehrgang als Bildungsurlaub anerkannt ist. Das finden Sie schnell ĂĽber unser Webformular oder die jeweilige Produktseite.

→ Übersicht: Bildungsurlaub je Bundesland

2. Formulare anfordern

Geben Sie bei der Buchung im Nachrichtenfeld das Arbeitgeber‑Bundesland an.
Alternativ nach der Buchung per E‑Mail an foerderungen[at]endriss.de oder über das Webformular „Bildungsurlaub anfordern“.

→ Bildungsurlaubs-Formular hier anfordern

3. Mitteilung fĂĽr den Arbeitgeber

Reichen Sie die Mitteilung fĂĽr den Arbeitgeber fristgerecht bei Vorgesetzten oder Personalabteilung ein.

4. Teilnahme erfassen

Einige Länder verlangen eine Kurzbefragung zur Nutzung des Bildungsurlaubs. Teilnehmende aus diesen Ländern erhalten von uns einen Umfragelink.

Wichtig: Die Beantragung ist erst nach der Buchung des Lehrgangs möglich.

Die gesetzliche Regelung fĂĽr Bildungsurlaub variiert von Bundesland zu Bundesland, bitte informieren Sie sich zu den fĂĽr Sie geltenden Bedingungen.

In Baden-Württemberg gilt die Förderung leider ausschließlich für Präsenz-Lehrgänge. Online-Formate können nicht mit Bildungsurlaub freigestellt werden.

Für das Land Hessen besteht aufgrund der veränderten Gesetzeslage gegenwärtig keine Option auf eine Bildungsurlaubsteilnahme.

Weitere Förderprogramme der Bundesländer

Neben bundesweiten Angeboten gibt es in vielen Ländern eigene Programme für berufliche Weiterbildung. Die Regelungen, Förderhöhen und Fristen unterscheiden sich je nach Bundesland. Damit Sie gezielt nachlesen können, verweisen wir auf die passenden Unterseiten mit allen Details.

Ăśbersicht der Landesprogramme:

Fazit

Weiterbildungen im Steuer- und Rechnungswesen lassen sich häufig gezielt fördern. Mit bundesweiten Angeboten wie Aufstiegs-BAföG, Bildungsgutschein und KOMPASS sowie zusätzlichen Landesprogrammen stehen Ihnen echte Entlastungen offen. Für viele Förderprogramme gilt eine Antragsfrist. Prüfen Sie frühzeitig Ihre Möglichkeiten und planen Sie die nächsten Schritte.

Wenn Sie den nächsten Karriereschritt gehen möchten, unterstützen wir Sie gerne: Wählen Sie den passenden Endriss-Lehrgang, klären Sie die Förderfähigkeit und starten Sie gut vorbereitet in Ihre Weiterbildung.

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