Die wichtigsten Fakten zur Steuerberaterprüfung
Die staatliche Steuerberaterprüfung ist ein sehr bedeutender Meilenstein in der umfassenden Ausbildung zum Steuerberater. Sie wird als eine herausfordernde Prüfung angesehen, die jedoch auch die Chance bietet, das erlangte Wissen und die Fähigkeiten unter Beweis zu stellen. Etwa die Hälfte der Teilnehmenden meistert diese Prüfung bereits im ersten Anlauf erfolgreich. Wir unterstützen Sie dabei, sich umfassend auf die komplexen Sachverhalte, das umfangreiche Lernmaterial, die lange Vorbereitungszeit und das intensive Klausurentraining vorzubereiten. Bei uns erhalten Sie alle erforderlichen Informationen und Hilfestellungen zu den prüfungsrelevanten Inhalten, um Ihre Prüfung erfolgreich zu bestehen.
Reform & Digitalisierung der Steuerberaterprüfung: Was ändert sich?
Erfahre alles über aktuelle Entwicklungen rund um die geplante Reform und Digitalisierung der Steuerberaterprüfung.Wir beraten Sie gern individuell vor dem Hintergrund Ihrer persönlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen. In unseren Informationsveranstaltungen zum Steuerberater stellen wir Ihnen umfassend die Anforderungen des Steuerberaterexamens und unsere Lehrgangskonzepte vor.
Klausurenkurs
In Klausurenkursen bereiten wir Sie optimal auf die Klausuren vor und zeigen, wie Sie Ihr gesammeltes Wissen bestmöglich einsetzen.
Mündliche Prüfung
In Lehrgängen zur mündlichen Prüfung bereiten wir Sie auf die speziellen Anforderungen vor und trainieren Sie optimal für die dezidierte Prüfungssituation.
Inhalte und Ablauf
Die Steuerberaterprüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil (§ 37 Abs. 2 StBerG).
Die schriftliche Prüfung
Der schriftliche Prüfungsteil umfasst drei Klausuren von jeweils sechs Stunden. Die komplexen Sachverhalte sollen dabei im Stil eines Gutachtens bearbeitet werden. Die Schwerpunkte sind:
- Klausur 1: Verfahrensrecht und andere Rechtsgebiete (i. d. R. Umsatzsteuer und Erbschaft- und Schenkungsteuer/Bewertungsrecht)
- Klausur 2: Ertragsteuerrecht (i. d. R. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer)
- Klausur 3: Buchführung und Bilanzwesen
Dauer: jeweils 6 Stunden
Die mündliche Prüfung
Die mündliche Prüfung besteht aus einem Kurzvortrag und einem Prüfungsdialog. In diesem fragen die Prüfer Ihr Wissen in insgesamt sechs Fragerunden ab. Die Schwerpunkte der mündlichen Prüfung ergeben sich aus den folgenden Themenbereichen:
- Steuerliches Verfahrensrecht sowie Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrecht,
- Steuern vom Einkommen und Ertrag,
- Bewertungsrecht, Erbschaftsteuer und Grundsteuer,
- Verbrauch- und Verkehrssteuern, Grundzüge des Zollrechts,
- Handelsrecht sowie Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, des Gesellschaftsrechts, des Insolvenzrechts und des Rechts der Europäischen Union,
- Betriebswirtschaft und Rechnungswesen,
- Volkswirtschaft,
- Berufsrecht
Erfahren Sie alles zur mündlichen Steuerberaterprüfung!
Der Prüfungsausschuss
Die Prüfung nimmt ein sechsköpfiger Prüfungsausschuss ab. Dieser besteht aus drei Beamten des höheren Dienstes: dem Vorsitzenden der Kommission und drei Steuerberatern oder zwei Steuerberatern und einem Vertreter der Wirtschaft.
Termine und Fristen
Der schriftliche Prüfungsteil findet bundeseinheitlich an drei aufeinanderfolgenden Tagen Anfang Oktober statt. Dies sind die Prüfungstermine der Steuerberaterprüfung für die Jahre 2025 – 2027:
- 2025: 07.-09.10.
- 2026: 06.-08.10.
- 2027: 05.-07.10.
Der mündliche Prüfungsteil findet in der Regel im Folgejahr zwischen Januar und März statt.
Für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung stellen Sie frühzeitig Ihren schriftlichen Zulassungsantrag bei der jeweils zuständigen Steuerberaterkammer. Die Einreichungsfrist der Zulassungsanträge endet jährlich am 30. April. Trifft Ihr Antrag nach Ablauf der Frist ein, wird dieser ausnahmslos abgelehnt. Eine fristgerechte Zahlung der Zulassungsgebühr wird als rechtzeitige Antragsstellung akzeptiert. Genauere Informationen, u.a. auch den amtlichen Vordruck für den Antrag finden Sie auf den Webseiten der jeweiligen Steuerberaterkammer.
Kosten
Für die Bearbeitung des Antrags auf Prüfungszulassung wird eine Gebühr in Höhe von 200 Euro erhoben. Für das Steuerberaterexamen selbst entrichten Sie eine Gebühr von 1.000 Euro bei Ihrer Steuerberaterkammer. Geht die Zahlung nicht rechtzeitig ein, gilt dies als Verzicht auf die Zulassung zur Prüfung. Des Weiteren müssen Sie mit Kosten für Lernmaterial sowie Fach- und Prüfungsliteratur rechnen.
Finanzierung
Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Finanzierung für die Ausbildung und das Examen zum Steuerberater. Beispielsweise fördern viele Arbeitgeber ihre Mitarbeiter, etwa durch eine bezahlte oder unentgeltliche Freistellung oder eine Unterstützung der Freistellungsphase durch bezahlten Zusatzurlaub.
Benotung
Die einzelnen Prüfungsleistungen werden nach dem bekannten Schulnotensystem von 1 = sehr gut bis 6 = ungenügend bewertet. Die Gesamtnote errechnet sich aus dem Durchschnitt der schriftlichen und der mündlichen Prüfungsnote.
In der schriftlichen Prüfung errechnet sich die Note aus dem Durchschnitt der drei Klausuren. Das Ergebnis wird auf zwei Dezimalstellen berechnet; die dritte Dezimalstelle fällt weg. Zum mündlichen Teil wird zugelassen, wer im schriftlichen Teil mindestens eine Gesamtnote von 4,5 erreicht hat.
In der mündlichen Prüfung errechnet sich die Gesamtnote aus den sieben Noten für den Kurzvortrag und für die sechs Prüfungsabschnitte. Der arithmetische Mittelwert ergibt die Gesamtnote.
Bestehen Sie den schriftlichen Teil mit der Note 4,5, benötigen Sie im mündlichen mindestens eine 3,8, um das Steuerberaterexamen insgesamt zu bestehen.
Scheitern und Rücktritt
Die Steuerberaterprüfung kann insgesamt dreimal abgelegt werden. Beim Zweit- und Drittversuch müssen die Kandidaten eine neue Zulassung beantragen und alle bisher erbrachten Prüfungsleistungen erneut erbringen. Ein Abbruch bis zehn Minuten vor Prüfungsende am letzten Examenstag der schriftlichen Prüfung zählt nicht als Versuch.
Ergebnisse und Durchfallquoten der Steuerberaterprüfung
Die detaillierten Ergebnisse, Durchfall- und Rücktrittsquoten der Steuerberaterprüfung nach Jahren und Bundesland finden Sie hier.
🎓 XamTalk – (Un)nützes Wissen fürs Steuerberater-Examen?
XamTalk ist der direkte Austausch zwischen denen, die das Examen planen, und denen, die es geschafft haben. Gemeinsam mit @zweisteuerberater hat Endriss ein Format an den Start gebracht, in dem deutlich wird, was für das Steuerberater-Examen WIRKLICH gebraucht wird (und das ist keinesfalls nur der Prüfungsstoff).Reform & Digitalisierung der Steuerberaterprüfung
Aktuelle Informationen und Entwicklungen
Wir beobachten die derzeitige und künftige Entwicklung für Sie und bemühen uns, alle Inhalte stets so aktuell wie möglich zu halten.
Was ändert sich durch die Reform der Steuerberaterprüfung?
- Modularisierte schriftliche Prüfung: Die drei schriftlichen Klausuren sollen künftig als einzelne Module abgelegt werden können – gemeinsam oder zeitlich verteilt, je nach persönlicher Planung.
- Gültigkeit bestandener Module: Schriftliche Prüfungen, die mit der Note 4,5 oder besser bestanden wurden, bleiben über einen noch zu definierenden Zeitraum, im Gespräch sind 4 Jahre, gültig und müssen nicht erneut geschrieben werden.
- Teilklausuren müssen einzeln bestanden werden: Die Möglichkeit des Ausgleichs schlechterer durch bessere Ergebnisse wird abgeschafft. In Zukunft muss jede Teilklausur mindestens mit 4,5 bewertet sein, um das Examen zu bestehen.
- Keine endgültige Durchfallgrenze mehr: Eine Begrenzung der Prüfungsversuche wird entfallen. Kandidat:innen können Module beliebig oft wiederholen, bis sie bestanden sind.
- Eigenständige Wiederholung der mündlichen Prüfung: Die mündliche Prüfung soll als separates Modul geführt werden, das – sofern erforderlich – einmal gesondert wiederholt werden kann, ohne dass die schriftlichen Teile erneut abgelegt werden müssen.
- Neue Möglichkeiten für „Altfälle“: Kandidat:innen, die die Prüfung bereits endgültig nicht bestanden hatten, sollen erneut zur Steuerberaterprüfung zugelassen werden können.
- Geplanter Starttermin der Reform: Nach aktuellem Stand soll das neue Prüfungsformat ab dem Prüfungstermin Oktober 2028 gelten. Die Prüfungen 2026 und 2027 folgen weiterhin der bestehenden Rechtslage.
- Unveränderte inhaltliche Anforderungen: Trotz Reform bleiben Umfang und Anspruch des Prüfungsstoffs unverändert.
In welchen Bundesländern wird die Steuerberaterprüfung bereits digital angeboten?
Ab dem Examen 2026 ermöglichen zahlreiche Steuerberaterkammern in Form eines Wahlrechts neben der handschriftlichen Bearbeitung auch die digitale Bearbeitung der schriftlichen Klausuren. In einzelnen Bundesländern (z. B. Sachsen) ist die digitale Bearbeitung bereits verpflichtend. Andere Länder befinden sich in der finalen Abstimmung.
Wir empfehlen, sich frühzeitig über die konkreten Regelungen der zuständigen Steuerberaterkammer des jeweiligen Bundeslandes zu informieren, da die Einführung schrittweise erfolgt.
Verpflichtend:
- Sachsen: Ab dem Jahr 2026 ist die Prüfung ausschließlich am Laptop durchzuführen.
Optional (Wahlrecht zwischen digital und handschriftlich):
- Baden-Württemberg (seit 2024 als Pilotbetrieb)
- Schleswig-Holstein (seit 2023 als Pilotbetrieb)
- Bayern (ab 2026)
- Hessen (ab 2026)
- Niedersachsen (ab 2026)
- Sachsen (ab 2026)
- Nordrhein-Westfalen (ab 2026)
- Hamburg (ab 2026)
- Thüringen (ab 2027 als verpflichtend geplant)
Künftige Erweiterung
- Berlin (ab 2027)
- Brandenburg (ab 2027)
- Sachsen-Anhalt (ab 2027)
- Rheinland-Pfalz (ab 2027)
- Thüringen (ab 2027)
- Bremen (voraussichtlich ab 2028)
- Mecklenburg-Vorpommern (voraussichtlich ab 2028)
- Saarland (voraussichtlich ab 2028)
Welche Auswirkungen haben die Neuerungen auf die Vorbereitung?
Prüfen Sie Ihre eigenen Anforderungen und machen Sie sich bewusst, was diese konkret für Ihren eigenen Lern- und Prüfungsplan bedeuten.
- Fristen im Blick behalten: Zulassungs‑ und Anmeldefristen (z. B. Ausschlussfristen für den Antrag) sind strikt. Prüfen Sie die Angaben Ihrer zuständigen Kammer jedes Jahr neu.
- Frühzeitig entscheiden (sofern Wahlrecht): Möchte ich meine Prüfung digital oder handschriftlich ablegen? Und dann konsequent in dieser Form üben.
- Inhalte bleiben entscheidend: Trotz digitaler Abläufe kommt es weiterhin vor allem auf eine gut strukturierte inhaltliche Vorbereitung an. Technisch modernere Prüfungsformen ersetzen nicht die fachliche Tiefe.
Welche Vor- und Nachteile ergeben sich durch die digitale Prüfungsform?
Die Vor- und Nachteile ergeben sich aus den persönlichen Stärken und Schwächen. Wir sagen deshalb, dass die digitale Bearbeitung mögliche Vorteile bei der Lesbarkeit und Strukturierung bringt, dabei aber gezieltes Training in der Umgebung voraussetzt. Ohne Vorbereitung könnten die Vorteile sonst auch zu Nachteilen werden.
Was sich ändert:
- Eingabe & Strukturierung: Texteingabe per Tastatur, Umstrukturierung von Abschnitten und Kopierfunktionen innerhalb der Klausur.
- Lesbarkeit: Einheitliches Schriftbild, keine Probleme durch unleserliche Handschrift.
Was gleich bleibt:
- Anforderungsniveau und Korrekturmaßstab.
- Zeitvorgaben und Stoffumfang.
- Zulassungs- und Anmeldefristen, die von den Kammern festgelegt und jährlich bekannt gemacht werden.
Mögliche Vorteile:
- Tempo & Effizienz: Viele Kandidat:innen schreiben am Rechner schneller. Ein wesentlicher Vorteil dürften die jetzt leichter vornehmbaren nachträglichen Korrekturen der eigenen Lösung sein. Änderungen können komfortabel ohne Durchstreichen und Überschreiben vorgenommen werden. Die Lösung bleibt sauber, gut lesbar und strukturiert.
- Besser Struktur: Überschriften, Nummerierungen, Aufzählungen und Querverweise lassen sich rasch, unkompliziert und geordnet abbilden, hilfreich für lange, vielteilige Lösungen.
- saubere Struktur: Einheitliche Formatierung unterstützt die Lesbarkeit und erleichtert Korrekturen.
Mögliche Nachteile / Risiken:
- Digitalen Fähigkeiten: Wer bisher ausschließlich handschriftlich gearbeitet hat, braucht Eingewöhnung. Ohne gezieltes Training könnten Zeitverluste folgen.
- Technikabhängigkeit: Trotz Prüfungs‑Clients und Aufsicht bleibt ein Restrisiko (z. B. Umgang mit unerwarteten Meldungen oder technischen Störungen).
- Darstellung der Inhalte: Bestimmte Tabellen, Berechnungen oder grafische Skizzen lassen sich digital ggf. schlechter abbilden als auf Papier.
Die Digitalisierung der schriftlichen Steuerberaterprüfung ist grundsätzlich zu begrüßen. Sie führt die Prüfung näher an den Arbeitsalltag einer Steuerberaterin oder eines Steuerberaters heran. Wer schreibt heute im Berufsalltag noch mit der Hand? Ob die Änderung jedoch einen Vorteil für die Prüfungskandidat:innen bringt, hängt entscheidend von der individuellen Situation ab. Hier ist eine sorgfältige persönliche Abwägung der Vor- und Nachteile angeraten.








