Besteuerung von Erträgen aus Spezial-Investmentfonds
Praxis-Seminar
Aktuelles aus Gesetzgebung und Verwaltung sowie erste Praxiserfahrungen
Durch das seit 2018 geltende Investmentsteuergesetz wurden die Regelungen zur ertragsteuerlichen Behandlung von Spezial-Investmentfonds und deren Anlegern umfassend modifiziert. Trotz Beibehaltung eines teiltransparenten Besteuerungssystems wurde eine Vielzahl an Besteuerungsregeln angepasst und neu geschaffen. Die Änderungen wirken sich auf das Besteuerungsverfahren und die steuerliche Belastung sowohl beim Anleger als auch bei der Kapitalverwaltungsgesellschaft und dem Spezial-Investmentfonds aus. Im Mittelpunkt des Seminars steht die systematische Darstellung der Regelungen für Spezial-Investmentfonds sowie die Vorstellung der Chancen und Risiken, die sich aufgrund der geltenden Systematik für den Investor ergeben.
Sowohl für den Spezial-Investmentfonds als auch für die Anleger werden unter Einbeziehung der amtlichen Formulare die Eintragungsmodalitäten im Einzelnen vorgestellt.
Nach dem Seminar sind Sie in der Lage, die steuerliche Behandlung von Spezial-Investmenterträgen zutreffend einzuordnen. Sie beherrschen darüber hinaus die Besteuerungssystematik von Spezial-Investmentfonds und kennen die maßgeblichen Entwicklungen aus Gesetzgebung und Verwaltung. So können Sie Ihre Mandanten umfassend beraten.
Hintergrund
Seit dem Jahr 2018 gilt das "InvStG 2018", das zu umfassenden Modifikationen bei der Besteuerung und der steuerlichen Belastung von Anlegern in Spezial-Investmentfonds geführt hat. Hierbei greift ein teiltransparentes Besteuerungsprinzip, d.h. es bleibt stets zu prüfen, ob und in welchem Umfang sowohl die Fonds- als auch die Anlegerebene jeweils als Steuersubjekt einkommen- oder körperschaftsteuerpflichtig sind. Vor diesem Hintergrund ist es unerlässlich zu wissen, welche Erträge und Einkünfte durch den Fonds und welche durch den Anleger zu versteuern sind, die Wechselwirkungen zu kennen und zu vermeiden sowie das Investment entsprechend auszugestalten, um das optimale Anlageergebnis unter Berücksichtigung der ertragsteuerlichen Aspekte zu erhalten.
Auch als maĂźgeschneiderte Inhouse-Schulung fĂĽr Ihr Team
Dieses Seminar bieten wir auch als firmeninterne Inhouse-Schulung an – individuell angepasst an die Anforderungen und Ziele Ihres Unternehmens. Füllen Sie dafür einfach das Anfrageformular aus und wir melden uns bei Ihnen zurück.Inhalte
- EinfĂĽhrung in das Investmentsteuerrecht
- Historische Entwicklung
- Aufsichtsrechtliche und steuerrechtliche Einordnung von Investmentvehikeln
- Besteuerung von Spezial-Investmentfonds
- Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich
- Vorstellung der Besteuerungssystematik
- Abgrenzung steuerpflichtiger und steuerfreier Erträge
- Transparenzoption fĂĽr bestimmte EinkĂĽnfte
- Steuerbefreite Investoren
- Haftungstatbestände
- Besteuerung von Spezial-Investment-Anlegern
- Anwendung von Steuerbefreiungen (DBA-Regeln, BeteiligungseinkĂĽnfte)
- Auswirkungen auf Betriebsausgaben und Betriebsvermögensminderungen
- Bilanzierung von Spezial-Investmentanteilen einschl. der inner- und außerbilanziellen Erfassung von Spezial-Investmenterträgen
- Bewertung von Spezial-Investmentanteilen einschl. Teilwertabschreibungen
- Übergangsregelungen zur Besteuerung von Spezial-Investmenterträgen nach dem bis 2017 geltenden Investmentsteuergesetz
- Kapitalertragsteuerabzug und Erstattungsverfahren nach dem EStG und dem InvStG
- Aktuelle Entwicklungen aus Gesetzgebung und Verwaltung
- Vorstellung der amtlichen Formulare fĂĽr Spezial-Investmentfonds und deren betrieblicher Anleger
Zielgruppe
Fach- und Führungskräfte aus dem Steuerbereich, aus Dienstleistungs-, Industrie- und Handelsunternehmen und interessierte Praktiker. Ergänzend ist das Seminar für Fachkräfte aus dem Banken- und Finanzsektor, der Vermögensverwaltung sowie der Strukturierung von Kapitalanlagen geeignet.
Voraussetzungen
Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich.
Ergänzende Hinweise
Beginn Seminar: 09:00 Uhr
Ende Seminar: 12:30 Uhr
Dauer: 1/2 Tag
Unterlagen: Für alle Seminartermine stehen die Unterlagen ab 48 Std. vor dem Seminarbeginn in „MyEndriss“ zum Download zur Verfügung. Bei den Präsenzveranstaltungen liegen die Unterlagen zusätzlich auch ausgedruckt im Seminarraum aus.






