Bildungsscheck 2.0

Förderungen – Euro-Banknoten als Symbol für finanzielle Unterstützung

Das Förderangebot des Bildungschecks 2.0 kann jährlich genutzt werden

Der Bildungsscheck 2.0 fördert die berufliche Weiterbildung von Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen im Erstattungsverfahren. Er wird finanziert vom Land Nordrhein-Westfalen und dem Europäischen Sozialfonds (ESF).

Wer wird gefördert?

Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 50.000 Euro (bei zusammen veranlagten Ehepaaren maximal 100.000 Euro). Hier können Sie prüfen, ob Sie die grundsätzlichen Anforderungen zur Beantragung erfüllen.

Was wird gefördert?

Weiterbildungen, die der beruflichen Kompetenzentwicklung von Einzelpersonen dienen (ein Mal pro Kalenderjahr). Ein beruflicher Zusammenhang ist i. d. R. gegeben, wenn die geplante Weiterbildung im Kontext der aktuellen oder zukĂĽnftigen Tätigkeit des Teilnehmenden steht. Mit Ausnahme von Videolehrgängen und PrĂĽfungen ist unser gesamtes Lehrgangs- und Seminarangebot förderfähig.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung beträgt 50 % der in der Rechnung ausgewiesenen Gesamtausgaben der beruflichen Weiterbildung, maximal 500 Euro. Ausgaben für eventuell anfallende Fahrten und Unterbringung sind nicht förderfähig.

Welche Nachweise sind erforderlich?

  • Einkommenssteuerbescheid: Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf der Nachweis nicht älter als zwei Jahre sein (Datum des Dokuments).
  • Teilnahmebestätigung (zu verwendender Vordruck wird bei Anmeldung im Portal zur VerfĂĽgung gestellt)
  • Rechnung des Weiterbildungsanbieters

Wie kann der Bildungsscheck beantragt werden?

Die Antragstellung erfolgt online und beginnt mit der Anmeldung mindestens einen Tag vor Beginn der Weiterbildung.

  1. Registrieren: Sie registrieren sich in dem ESF-Onlineportal
  2. Anmelden im ESF-Onlineportal: Melden Sie im Portal Ihre Weiterbildung unter „Bildungsscheck 2.0“ an – spätestens am Tag vor Kursbeginn.
  3. Teilnahme an der Weiterbildung: Bitte senden Sie uns bei Nutzung eines Bildungsscheck 2.0 das Ihnen zur VerfĂĽgung gestellte Formular fĂĽr die Teilnahmebestätigung. Die Teilnahmebestätigung erhalten Sie dann ausgefĂĽllt und unterschrieben nach dem letzten Termin von uns per E-Mail.
  4. Antrag stellen: Nach Abschluss der Weiterbildung laden Sie im Portal die vollständig ausgefüllte Teilnahmebestätigung, die Rechnung der Weiterbildung sowie Ihren Einkommensteuerbescheid hoch.
  5. Förderbetrag erhalten: Die zuständige Bezirksregierung prüft den Antrag und der Zuschuss wird nach Bewilligung direkt auf Ihr Konto überwiesen.


Weitere Informationen finden Sie auf der Website des MAGS NRW: www.mags.nrw/bildungsscheck

Sie haben noch einen alten Bildungsscheck NRW? Kein Problem!

So nutzen Sie den Bildungsscheck NRW bei uns:

  1. Bei der Anmeldung geben Sie im Nachrichtenfeld an, dass Sie einen alten Bildungsscheck NRW für diesen Kurs besitzen und anwenden möchten.
  2. Nach der Verarbeitung Ihrer Buchung senden wir Ihnen eine Info-Mail zu.
  3. Den Bildungsscheck senden Sie uns im Original vor Veranstaltungsbeginn an Steuer-Fachschule Dr. Endriss GmbH & Co. KG, Team Förderungen, Lichtstraße 45-49 in 50825 Köln
    • Bitte prĂĽfen Sie vor dem Versand die folgenden Angaben auf dem Bildungsscheck:
      • Das Weiterbildungsziel stimmt mit Ihrer Buchung ĂĽberein
      • die Steuer-Fachschule ist als Weiterbildungsanbieter genannt
      • Ihre persönlichen Angaben sind korrekt
      • Versenden Sie ausschlieĂźlich das Original! Kopien oder PDFs dĂĽrfen nicht angenommen werden. Denken Sie bei dem Versand unbedingt auch daran, die zweite Seite des Bildungsschecks - die subventionserhebliche Erklärung – beizulegen
      • Sie erhalten von uns eine Rechnung unter Abzug der Fördersumme. Nach Kursende beantragen wir die Auszahlung der Fördersumme, sofern eine regelmäßige Teilnahme vorliegt und der Eigenanteil gezahlt wurde. Wichtig: Sollte Ihr Bildungsscheck nicht eingelöst werden können, sind wir dazu berechtigt, die volle LehrgangsgebĂĽhr abzurechnen.

Mehrere Kurse mit einem Bildungsscheck zu fördern ist möglich, aber …

es können nur solche Lehrgänge gebĂĽndelt gefördert werden, die innerhalb eines einzigen Buchungsvorgangs belegt wurden. Nachträgliche weitere Buchungen können nicht berĂĽcksichtigt werden. Wenden Sie sich bei Fragen bitte vor der Buchung an Ihren Fachberater oder foerderungen(at)endriss.de. Achten Sie auĂźerdem darauf, dass das auf dem Bildungsscheck angegebene Weiterbildungsziel fĂĽr alle in dieser getätigten Buchung enthaltenen Lehrgänge gilt oder lassen Sie die Formulierung entsprechend anpassen, bevor Sie uns das Original zusenden. Bitte haben Sie Verständnis, dass keine Sondervereinbarungen möglich sind, da wir gegenĂĽber der Bezirksregierung auskunftspflichtig sind.

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