Das BMF hat sich zum Nachweis des Merkmals der „Hilflosigkeit“ für den Erhalt des Pauschbetrages für behinderte Menschen und Pflegepersonen geäußert (BMF-Schreiben v. 19.08.2016 - IV C 8 - S 2286/07/10004 :005).
Ab dem VZ 2017 steht dem Merkzeichen „H“ gemäß § 33b EStG i. V. m. § 65 Abs. 2 S. 2 EStDV die Einstufung in die Pflegegrade 4 und 5 gleich. Hauptbezug: BMF-Schreiben v. 19.08.2016 - IV C 8 - S 2286/07/10004 :005, NWB DokID: EAAAF-80954Verwandte Artikel:
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