Das FG Düsseldorf hat zur Bilanzierung von Vergütungsvorschüssen bei Insolvenzverwaltern entschieden (FG Düsseldorf, Urteil v. 28.01.2016 - 16 K 647/15 F; Revision anhängig).Sachverhalt: Die Kläger sind als Insolvenzverwalter tätig. Das Amtsgericht bewilligte ihnen für ihre bisherigen Leistungen in einem Insolvenzverfahren einen Vergütungsvorschuss in Höhe von 4,5 Mio. €. Diesen bilanzierten sie erfolgsneutral als erhaltene Anzahlungen. Der Vorschuss sei vorläufiger Natur; es handele sich lediglich um eine Abschlagszahlung auf die später festzusetzende endgültige Verwaltervergütung. Dem folgte das Finanzamt nicht. Es vertrat die Auffassung, dass bereits mit dem Zufluss des Vorschusses Gewinnrealisierung eingetreten sei. Hierzu führten die Richter des FG Düsseldorf weiter aus:
  • Das Finanzamt hat eine Gewinnrealisierung zutreffend bejaht. Denn mit dem Vorschuss wird die bisherige Tätigkeit des Insolvenzverwalters abgegolten.
  • Durch das Tätigwerden in dem Insolvenzverfahren haben die Kläger ihre Verpflichtung wirtschaftlich erfĂĽllt; sie haben den Vorschuss "verdient". Der Anspruch auf die Gegenleistung hat ihnen "so gut wie sicher" zugestanden. Daher ist die Behandlung des Vorschusses als Anzahlung nicht sachgerecht.
  • Dies gilt ungeachtet des Umstands, dass die Festsetzung der VerwaltervergĂĽtung erst mit Beendigung des Insolvenzverfahrens erfolgt. Denn das Insolvenzgericht stimmt der Vorschussentnahme bereits dann zu, wenn der Verwalter eine selbständig abrechenbare und vergĂĽtungsfähige Teilleistung erbracht hat.
  • Selbst wenn es später nicht mehr zur Erledigung der restlichen Teilleistungen komme, darf der Insolvenzverwalter regelmäßig das bisherige Honorar behalten.
  • Bei einer Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels Masse ist der Vorschuss nicht zurĂĽckzuerstatten. Dies rĂĽhrt daher, dass die Vorschussgewährung gerade auch das Ausfallrisiko des Verwalters mindern soll.
Hinweis: Das Gericht hat die Revision zum BFH zugelassen, dort ist das Verfahren unter dem Az. IV R 20/16 anhängig. Die Entscheidung ist auf der Homepage des FG Düsseldorf veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze. Quelle: FG Düsseldorf online sowie Newsletter September 2016 (il) Hauptbezug: FG Düsseldorf, Urteil v. 28.01.2016 - 16 K 647/15 F Verwandte Artikel:
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