Die OFD Karlsruhe informiert über Änderungen im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren.Hierzu führt die OFD weiter aus:
  • „Ab dem 1. Oktober können Sie den Lohnsteuer-Freibetrag für das Jahr 2016 beantragen. Er erhöht Ihr monatliches Nettoeinkommen sofort“, so Andrea Heck, die Präsidentin der Oberfinanzdirektion Karlsruhe.
  • Dieses Jahr lohnt sich der Kontakt mit dem Finanzamt gleich doppelt: „Sie können den Freibetrag für zwei Jahre auf einmal beantragen“, erläutert Heck. Wenn sich die persönlichen Verhältnisse nicht ändern, gilt der Freibetrag für 2016 und das Folgejahr 2017.
  • Der Antrag für einen Freibetrag lohnt sich vor allem bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die hohe Werbungskosten haben, wie z.B. Fahrtkosten bei Berufspendlern. Der Freibetrag wird vom Finanzamt als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal (ELStAM) gespeichert und dem Arbeitgeber automatisch mitgeteilt.
  • Für den Antrag stehen zwei Vordrucke zur Verfügung: der „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2016“ und der „Vereinfachte Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2016“. Auf beiden Vordrucken kann man die zweijährige Geltungsdauer des Freibetrags durch Ankreuzen beantragen. Die ausgefüllten Anträge können auch per Post an das Finanzamt geschickt werden.
Quelle: OFD Karlsruhe, Pressemitteilung v. 28.9.2015 Verwandte Artikel:
  • Seifert, Zweijährige Gültigkeit von Frei-/ Hinzurechnungsbeträgen ab 2016 - Praxisprobleme, NWB 39/2015 S. 2856, NWB DokID: BAAAF-01775
  • Formulare: Lohnsteuer 2016, NWB DokID: CAAAF-00499
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RA, Dipl.-Finanzwirt (FH) Thomas Egle (v.i.S.d.P.)
Ass. jur. Andreas Illi
 
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