Die OFD NRW hat eine Kurzinformation mit Beispielen betreffend Leasingsonderzahlungen im Rahmen der Einnahmenüberschussrechnung bei Nutzungsänderungen des Leasinggegenstands in Folgejahren herausgegeben (OFD Nordrhein-Westfalen vom 01.09.2016 - Kurzinfo ESt 17/2016).Wesentliche Inhalte der Kurzinformation:
  • Im Falle der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG kann der Stpfl. bei entsprechender betrieblicher Nutzung des Leasinggegenstands eine Leasingsonderzahlung im Zeitpunkt der Zahlung nach § 11 Abs. 2 Satz 1 EStG grds. in voller Höhe als Betriebsausgabe abziehen. Lediglich eine Vertragslaufzeit von mehr als fĂĽnf Jahren wĂĽrde hiervon abweichend eine gleichmäßige Verteilung der Sonderzahlung auf die betroffenen Jahre erfordern (§ 11 Abs. 2 Satz 3 EStG).
  • Beim Kfz-Leasing ist sowohl die Nutzung des Pkw im Jahr des Abflusses der Sonderzahlung als auch die zukĂĽnftige Nutzung innerhalb des gesamten Leasingzeitraums maĂźgeblich. Spätere Nutzungsänderungen in Jahren nach der Zahlung, aber innerhalb des Zeitraums, fĂĽr den die Sonderzahlung als Vorauszahlung geleistet wurde, fĂĽhren zu Korrekturen des Steuerbescheids des Zahlungsjahres, soweit dieser verfahrensrechtlich noch änderbar ist.
  • Neben § 164 AO kommt als Korrekturvorschrift § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO in Betracht, da es sich bei der Nutzungsänderung um ein rĂĽckwirkendes Ereignis i. S. dieser Vorschrift handelt. Jedoch muss das Ereignis zum einen nach Entstehung des Steueranspruchs und zum anderen nach Erlass des ursprĂĽnglichen Steuerbescheids des betreffenden VZ eingetreten sein.
  • Ist die Nutzungsänderung als maĂźgebliches Ereignis bereits vor Erlass des ESt-Bescheids des Zahlungsjahres erfolgt, scheidet folglich eine Ă„nderung nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO aus. Soweit die Nutzungsänderung im Zeitpunkt der Veranlagung bereits eingetreten, dem FA aber noch nicht bekannt war, kann die Ă„nderung der Steuerfestsetzung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO erfolgen.
Quelle: OFD Nordrhein-Westfalen vom 01.09.2016 - Kurzinfo ESt 17/2016; NWB Datenbank (Sc) Hauptbezug: OFD Nordrhein-Westfalen vom 01.09.2016 - Kurzinfo ESt 17/2016, NWB DokID: RAAAG-35153Verwandte Artikel:
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