Die Bundesregierung will den Mietwohnungsbau besonders in Gebieten mit angespannter Wohnungslage fördern und hat dazu den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus (BT-Drucks. 18/7736) vorgelegt, mit dem eine Sonderabschreibungsmöglichkeit eingeführt werden soll.
"Hintergrund sind die durch wachsende Haushaltszahlen vor allem in den Groß- und Universitätsstädten gestiegene Wohnungsnachfrage, steigende Mieten und Kaufpreise in den deutschen Ballungsgebieten und die damit für immer mehr Haushalte verbundene Schwierigkeit, eine bezahlbare Wohnung zu finden", heißt es in dem Entwurf. Nur durch verstärkten Wohnungsneubau könne die Nachfrage gedeckt werden.
  • Die Sonderabschreibung soll nur möglich sein, wenn fĂĽr das Gebäude bereits eine Abschreibung nach § 7 Abs. 4 EStG zulässig ist.
  • Sie soll im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in dem darauf folgenden Jahr bis zu zehn Prozent betragen. Im dritten Jahr sollen es bis zu neun Prozent sein. "Somit können innerhalb des BegĂĽnstigungszeitraums insgesamt bis zu 35 Prozent der Herstellungskosten steuerlich berĂĽcksichtigt werden", stellt die Regierung fest.
  • BegĂĽnstigt werden sollen Investitionen, fĂĽr die zwischen dem 1.1.2016 und dem 31.12.2018 ein Bauantrag oder eine Bauanzeige gestellt werden. Die Inanspruchnahme der Sonderabschreibung soll letztmalig im Jahr 2022 möglich sein.
  • Eine weitere Grenze gibt es bei den Baukosten: "Mit der Begrenzung der Förderung auf solche BaumaĂźnahmen, bei denen die abschreibungsfähigen Herstellungskosten nicht mehr als 3.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche betragen, soll die Herstellung hochpreisigen Wohnraums vermieden werden."
  • Wohnungen mit Luxusausstattung wĂĽrden keiner staatlichen Förderung bedĂĽrfen. AuĂźerdem soll die Sonderabschreibung nicht flächendeckend, sondern nur in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten gelten.
Hauptbezug: BT-Drucks. 18/7736 Verwandte Artikel:
  • Hechtner, Steuerpolitisches Update aus Berlin: Förderung der Seeschifffahrt und des Mietwohnungsneubaus, NWB 7/2016 S. 475, NWB DokID: HAAAF-66227
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RA, Dipl.-Finanzwirt (FH) Thomas Egle (v.i.S.d.P.)
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