Die Länderkammer hat in ihrer Sitzung am 29.1.2016 zur geplanten Modernisierung der Steuererklärung Stellung genommen (BR-Drucks. 631/15 (Beschluss)). Sie schlägt unter anderem weitere Änderungen zur Reduzierung des Bürokratieaufwands vor.
Die Bundesregierung plant, das Besteuerungsverfahren zu vereinfachen. Es soll künftig vollständig elektronisch erledigt werden können: Von der Steuererklärung über den Steuerbescheid bis hin zu einem möglichen Rechtsbehelf. Eine Verpflichtung zur elektronischen Abwicklung von Steuerangelegenheiten ist aber nicht geplant. Der Gesetzentwurf sieht weiter vor, dass Papierbelege - wie beispielsweise Spendenquittungen - nicht mehr einzureichen, sondern nur noch aufzubewahren sind. Der Bundesrat fordert eine Verlängerung der vorgesehenen Aufbewahrungsfrist auf zwei Jahre. Hinweis: Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Sie ist auf der Homepage des Bundesrats veröffentlicht. Quelle: Plenum KOMPAKT v. 29.1.2016 Hauptbezug: BR-Drucks. 631/15 (Beschluss) Verwandte Artikel:
  • Willerscheid, Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens, NWB 9/2016 S. 661, NWB DokID: WAAAF-67301
  • Baum, Kabinett beschlieĂźt den Regierungsentwurf eines Steuermodernisierungsgesetzes, NWB 52/2015 S. 3891, NWB DokID: SAAAF-18471
  • Baum, Erweiterung der Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation im Besteuerungsverfahren, NWB 41/2015 S. 3010, NWB DokID: NAAAF-04700
  • Baum, Gesetzliche Regelung der Verlängerung der Steuererklärungsfristen, NWB 40/2015 S. 2918, NWB DokID: ZAAAF-02700
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