Rückstellungen für die Entsorgung von nach dem 13.08.2005 in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräten können erst gebildet werden, wenn sich die Verpflichtung durch den Erlass einer sog. Abholanordnung hinreichend konkretisiert hat (BFH, Urteil vom 25.01.2017 - I R 70/15; veröffentlicht am 24.05.2017).
Hintergrund: Nach dem ElekroG müssen sich Gerätehersteller bei einer Gemeinsamen Stelle registrieren und dort die in Verkehr gebrachten Geräte melden. Die Gemeinsame Stelle ermittelt sodann den Umfang der Abholpflichten, erlässt im Rahmen einer Beleihung Abholanordnungen und koordiniert die Bereitstellung von Sammelbehältern sowie die Abholung der Geräte. Sachverhalt: Im Streitfall handelte es sich um die Herstellerin von Energiesparlampen, welche für die von ihr in Verkehr gebrachten Geräte mit dem Argument Rückstellungen gebildet hatte, die Abhol- und Entsorgungspflicht ergebe sich unmittelbar aus dem ElektroG. Hierzu führte der BFH weiter aus:
  • Die Abhol- und Entsorgungsverpflichtung der Hersteller ergibt sich zwar als abstrakte Rechtspflicht aus dem ElektroG, diese konkretisiert sich aber erst durch den Erlass einer zusätzlichen AbholverfĂĽgung hinreichend.
  • Eine RĂĽckstellungsbildung war danach mangels Abholanordnung ausgeschlossen.
Quelle: BFH, Pressemitteilung 34/17 vom 24.05.2017 (Sc)Hauptbezug: BFH, Urteil vom 25.01.2017 - I R 70/15, NWB DokID: AAAAG-45661Verwandte Artikel:
  • Hänsch, RĂĽckstellungen: Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten, Lexikon, NWB DokID: CAAAC-89467
Diese Seminare könnten Sie interessieren: Buchführung und Bilanzierung - GrundlagenseminarBuchführung - Anspruchsvolle Buchungssätze und AktuellesEndriss UPdate für Bilanzbuchhalter
Newsletter-Redaktion
Ass. jur. Andreas Illi (v.i.S.d.P.)
 
NWB Verlag GmbH & Co. KG
Eschstr. 22 - 44629 Herne
www.nwb.de
Kontakt
Wir sind fĂĽr Sie da

Haben Sie nicht etwas vergessen?

Kein Problem! Wir haben Ihren Warenkorb fĂĽr Sie gespeichert!
Nur noch ein paar Klicks und schon kommen Sie Ihrem Weiterbildungsziel ein Stück näher.
 
Sind Sie sich noch unsicher oder benötigen Beratung? Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren! Wir beraten Sie gern und klären alle offenen Fragen.

Nichts mehr verpassen!

Angebote, regelmäßige Infos und Tipps zum Thema Weiterbildung & Karriere  - Bleiben Sie mit unserem Newsletter immer auf dem Laufenden. Jetzt anmelden!