Der Bundesrat hat am 02.06.2017 dem Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen zugestimmt (BR-Drucks. 366/17 (Beschluss)). Damit wird u.a. ab 2018 die Grenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter auf 800 € erhöht. Zudem wird die Steuerbegünstigung von Sanierungsgewinnen nunmehr gesetzlich geregelt.
Zu den weiteren Einzelheiten des Gesetzes s. NWB ReformRadar. Hinweis: Hörster wird in der kommenden Ausgabe der NWB (NWB 25/2017 S. 1875) einen Überblick über das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz sowie das Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen geben. Quelle: Bundesrat online (il) Hauptbezug: BR-Drucks. 366/17 (Beschluss) Verwandte Artikel:
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