Das BMF hat die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für das Kalenderjahr 2017 bekannt gegeben (BMF, Schreiben v. 15.12.2016 - IV A 4 - S 1547/13/10001-04).
Hinweis:
Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze. Quelle: BMF online (il) Hauptbezug: BMF, Schreiben v. 15.12.2016 - IV A 4 - S 1547/13/10001-04 Verwandte Artikel:
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