Der DStV macht aktuell darauf aufmerksam, dass die im BMF-Schreiben vom 26.11.2010 bis zum 31.12.2016 geregelte Härtefallregelung nicht verlängert wird. In diesem Zusammenhang hat der Verband die ab dem 01.01.2017 geltenden Anforderungen zusammengefasst.
Der DStV erläutert u.a.
  • welche Geräte betroffen sind,
  • was die Einzelaufzeichnungspflicht sowie die Regelungen zur Aufbewahrung bedeuten,
  • welche sonstigen Organisationsunterlagen aufbewahrt werden mĂĽssen.
Darüber hinaus weist der DStV auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen sowie die kürzlich von der OFD Karlsruhe veröffentlichte Information zur Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung vom 31.10.2016 hin. Hinweis
Der DStV empfiehlt betroffenen Steuerpflichtigen, ihre Altgeräte, sofern dies möglich ist, schnellstens mit einem Update entsprechend den Anforderungen zum 01.01.2017 aufzurüsten, um sich nicht der Gefahr von Hinzuschätzungen auszusetzen. Nicht aufrüstbare Geräte sollten gegen Neugeräte ausgetauscht werden. Zu der vollständigen Meldung gelangen Sie hier. Quelle: DStV online (il) Verwandte Artikel:
  • Becker, Der Gesetzentwurf zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen, BBK 21/2016 S. 1039 NWB DokID: KAAAF-84918
  • Teutemacher, Regierungsentwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen, BBK 15/2016 S. 733 NWB DokID: XAAAF-78866
  • Geuenich, Digitale Kassensysteme: Verschärfte Compliance-Anforderungen ab 2019, NWB 22/2016 S. 1659 NWB DokID: PAAAF-73750
  • DiĂźars, MaĂźnahmen zur Verhinderung von digitalen Kassenmanipulationen , NWB 21/2016 S. 1572 NWB DokID: XAAAF-73516
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