Der Bundesrat hat am 04.11.2016 einen Gesetzentwurf zur Reform der Grundsteuer (BR-Drucks 515/16) sowie die dafür erforderliche Grundgesetzänderung (BR-Drucks. 514/16 (Beschluss)) beschlossen. Damit soll das geltende System der Besteuerung von Grund und Boden geändert werden.
Hintergrund: Grund für die Reform ist eine mittlerweile völlig veraltete Bewertungsgrundlage. So stammen die Daten, auf denen die Grundsteuer derzeit beruht, im Westen aus dem Jahr 1964 und im Osten von 1935. Der BFH hatte schon vor Jahren eine Reform angemahnt. Auch das Bundesverfassungsgericht befasst sich mit der aktuellen Einheitsbewertung. Hierzu führt der Bundesrat weiter aus:
  • Die Länder wollen unbebaute GrundstĂĽcke kĂĽnftig nach dem Bodenrichtwert bemessen, der sich aus den durchschnittlichen Verkaufspreisen aus der Vergangenheit ergibt. Bei bebauten GrundstĂĽcken wird zusätzlich noch der Wert des Gebäudes ermittelt.
  • Im Ăśbrigen bleibt es bei dem bisherigen dreistufigen Bewertungsverfahren. Danach hängt der Steuersatz zunächst von dem - mit der Reform neu zu bestimmenden - Wert der Immobilie ab. Je nach Nutzung wird der Wert dann mit einer Messzahl multipliziert und um den Hebesatz ergänzt, den jede Stadt unterschiedlich festsetzt.
  • Rund 35 Millionen GrundstĂĽcke und Gebäude mĂĽssen in den nächsten Jahren neu bewertet werden. Die Taxierung aller GrundstĂĽcke soll nach dem Gesetzentwurf zum 01.01.2022 erfolgen.
  • In einer zusätzlichen EntschlieĂźung bittet der Bundesrat die Bundesregierung, im weiteren Gesetzgebungsverfahren sicherzustellen, dass es fĂĽr land- und forstwirtschaftliche Betriebe durch die Reform nicht zu einer grundsteuerlichen Mehrbelastung komme. AuĂźerdem spricht er sich fĂĽr eine stufenweise Reform aus, wobei er die Reform der Bewertungsregelung bis zum 01.01.2022 als ersten Schritt sieht.
  • Die Erhebung der reformierten Grundsteuer solle ab dem Jahr 2027 erfolgen. In der EntschlieĂźung betont der Bundesrat auĂźerdem, dass die Reform nicht dazu fĂĽhren dĂĽrfe, dass das Niveau der Mietnebenkosten in Deutschland ansteigt.
Hinweis zum weiteren Verfahren
Zunächst beschäftigt sich die Bundesregierung mit der Länderinitiative. Sie leitet den Gesetzentwurf dann zusammen mit ihrer Stellungnahme an den Bundestag zur Entscheidung weiter. Feste Fristen für die Beratung im Bundestag gibt es allerdings nicht. Die Gesetzesmaterialien zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes (Grunddrucks. Drucksache 515/16) hat der Bundesrat auf seiner Homepage veröffentlicht. Quelle: Plenum KOMPAKT v. 04.11.2016 (il) Verwandte Artikel:
  • Stöckel, Bundesratsinitiative zur Bewertung des Grundbesitzes fĂĽr die Grundsteuer, NWB 38/2016 S. 2870 NWB DokID: VAAAF-81579
  • Eisele, Reform der Grundsteuer Teil II: Grundvermögen in Sonderfällen/Land- und forstwirtschaftliches Vermögen/Gesetzgebungskompetenz, NWB 33/2016 S. 2486 NWB DokID: NAAAF-79675
  • Eisele, Reform der Grundsteuer Teil I: Grundvermögen – Neuausrichtung bei Bewertungsziel und Bewertungsverfahren, NWB 32/2016 S. 2410 NWB DokID: ZAAAF-79230
  • Hechtner, Steuerpolitisches Update aus Berlin: Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität, NWB 24/2016 S. 1787 NWB DokID: ZAAAF-75076
Jetzt Seminar buchen: ImmobilienbesteuerungEndriss UPdate Seminare fĂĽr SteuerberaterEndriss UPdate Seminare fĂĽr Steuerfachwirte
Newsletter-Redaktion
Ass. jur. Andreas Illi (v.i.S.d.P.)
 
NWB Verlag GmbH & Co. KG
Eschstr. 22 - 44629 Herne
www.nwb.de
Kontakt
Wir sind fĂĽr Sie da

Haben Sie nicht etwas vergessen?

Kein Problem! Wir haben Ihren Warenkorb fĂĽr Sie gespeichert!
Nur noch ein paar Klicks und schon kommen Sie Ihrem Weiterbildungsziel ein Stück näher.
 
Sind Sie sich noch unsicher oder benötigen Beratung? Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren! Wir beraten Sie gern und klären alle offenen Fragen.

Nichts mehr verpassen!

Angebote, regelmäßige Infos und Tipps zum Thema Weiterbildung & Karriere  - Bleiben Sie mit unserem Newsletter immer auf dem Laufenden. Jetzt anmelden!