Die Steuer-Identifikationsnummer (IdNr) wird zusätzliche Anspruchsvoraussetzung für das Kindergeld. Die Kindergeldberechtigten und die Kinder werden ab dem 1.1.2016 von der Familienkasse durch die an sie vergebene IdNr zu identifizieren sein. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Angabe der IdNr beim Kindergeld hat das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zusammengestellt. Ab dem 1.1.2016 muss, wer Kindergeld erhalten möchte, seiner Familienkasse seine Steuer-Identifikationsnummer und die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes angeben. Die wichtigsten Fragen und Antworten hierzu finden Sie auf den Internetseiten des BZSt. Quelle: BZSt online Verwandte Artikel:
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RA, Dipl.-Finanzwirt (FH) Thomas Egle (v.i.S.d.P.)
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