Unternehmer, Steuerberater und die Finanzverwaltung sind sich einig: Kassen und kassenähnliche Systeme müssen zur Schaffung von Steuergerechtigkeit und Rechtssicherheit mit einer technischen Sicherheitslösung gegen Manipulationen geschützt werden. Uneinigkeit herrscht allerdings hinsichtlich der technischen Umsetzung, obwohl mit dem INSIKA-Verfahren ein im Praxisbetrieb erprobtes System vorliegt. Arno Becker untersucht in seinem Beitrag in BBK 22/2015 die gegen INSIKA vorgebrachten Argumente auf ihren Substanzgehalt. Deutlich wird dabei: Schlagworte helfen nicht bei dem Versuch, allen Beteiligten Rechtssicherheit zu verschaffen.Erfahren Sie mehr!
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RA, Dipl.-Finanzwirt (FH) Thomas Egle (v.i.S.d.P.)
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