Die obersten Finanzbehörden der Länder haben die gleich lautenden Erlasse zur vorläufigen Festsetzung der Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer neu gefasst (Gleich lautende Erlasse v. 5.11.2015).
Hintergrund: Das BVerfG hat mit Urteil v. 17.12.2014 - 1 BvL 21/12 entschieden, dass § 13a und § 13b ErbStG, jeweils in Verbindung mit § 19 Abs. 1 ErbStG, mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes unvereinbar sind. Es hat den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens bis zum 30.6.2016 eine Neuregelung zu treffen. Bis zu dieser Neuregelung bleibt das bisherige Recht weiter anwendbar. Hierzu wird weiter ausgeführt: Im Hinblick auf diese Verpflichtung zur gesetzlichen Neuregelung sind im Rahmen der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten sämtliche Festsetzungen nach dem 31.12.2008 entstandener Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer), sämtliche Feststellungen nach § 13a Abs. 1a ErbStG sowie sämtliche Feststellungen nach § 13b Abs. 2a ErbStG gemäß § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AO in vollem Umfang vorläufig durchzuführen. Hinweis: Die gleich lautenden Erlasse v. 12.3.2015 (NWB DokID: VAAAE-86345) werden aufgehoben. Den vollständigen Text der gleich lautenden Erlasse finden Sie auf den Internetseiten des BMF. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze. Hauptbezug: Gleich lautende Erlasse v. 5.11.2015, NWB DokID: KAAAF-07666Verwandte Artikel:
  • Viebrock/van LĂĽck, Neuregelung der Erbschaftsteuer: Wesentliche Kritikpunkte am Beschluss der Bundesregierung, NWB 37/2015 S. 2717, NWB DokID: QAAAF-00879
  • Rohde, Regierungsentwurf zur Neufassung des Erbschaftsteuergesetzes, StuB 16/2015 S. 632, NWB DokID: BAAAE-99514
  • Schmidt/Leyh, BegĂĽnstigungssystem fĂĽr Betriebsvermögen im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht, Grundlagen; NWB DokID: IAAAE-39381
  • Oberste Finanzbehörden der Länder v. 12.03.2015 - S 0338 BStBl 2015 I S. 222, NWB DokID: VAAAE-86345
  • BVerfG v. 17.12.2014 - 1 BvL 21/12 BStBl 2015 II S. 50, NWB DokID: AAAAE-81469
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