Seit dem 24.10.2015 ist das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz in Kraft. Danach sind große Händler beim Kauf eines gleichwertigen Produkts verpflichtet, das Elektro-Altgerät kostenlos zurückzunehmen. Hierauf weist die Bundesregierung aktuell hin.Hierzu wird u.a. weiter ausgeführt:
  • Als "groĂźe" Händler gelten Geschäfte mit mehr als 400 Quadratmetern Verkaufsfläche. "Kleine" Händler sind von der Regelung ausgenommen.
  • Kleine Altgeräte (keine Kante darf länger als 25 Zentimeter sein) mĂĽssen die groĂźen Händler auch dann zurĂĽcknehmen, wenn ein Kunde kein neues Gerät kauft.
  • Auch Online-Händler sind verpflichtet, Geräte zurĂĽckzunehmen. Elektro-Altgeräte können natĂĽrlich auch weiterhin bei Recyclinghöfen abgegeben werden.
Hinweis: zum Thema hat die Bundesregierung ein FAQ auf ihrer Homepage veröffentlicht. Quelle: Bundesregierung online Verwandte Artikel:
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RA, Dipl.-Finanzwirt (FH) Thomas Egle (v.i.S.d.P.)
Ass. jur. Andreas Illi
 
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