Die SEB AG richtet ihre Infrastruktur auf neue Kundensegmente aus. Von dieser Neuausrichtung ist unter anderem auch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See betroffen. Hierauf macht die Minijob-Zentrale in ihrem aktuellen Newsletter aufmerksam. Die Minijob-Zentrale bittet daher, ihr Konto bei der SEB AG, Essen (IBAN: DE03 3601 0111 1828 1412 00) fĂĽr Ăśberweisungen nur noch bis zum 30. April 2016 zu nutzen und stattdessen eine der anderen unten genannten Bankverbindungen zu nutzen.
  • Commerzbank AG, Cottbus, IBAN: DE86 1804 0000 0156 6066 00
  • Deutsche Bank AG, Cottbus, IBAN: DE60 1207 0000 0511 0382 00
  • Landesbank Hessen-ThĂĽringen, IBAN: DE17 3005 0000 0000 6666 44
Alternativ steht auch das Lastschriftverfahren zur Verfügung. Hier kann das SEPA-Basislastschriftmandat genutzt werden Einen Fragebogen hierzu hat die Minijob-Zentrale auf ihrer Homepage veröffentlicht. Quelle: Minijob-Newsletter v. 23.3.2016
Newsletter-Redaktion
Ass. jur. Andreas Illi (v.i.S.d.P.)
 
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