Hinweis: Bei dem folgenden Beitrag handelt es sich um einen Meinungsartikel. Die Inhalte geben ausschließlich eine persönliche Meinung wieder und stellen keine offizielle Position der Steuer-Fachschule Dr. Endriss dar.
Warum eine Prüfungsreform notwendig ist
Ziel der aktuell diskutierten Reform ist es, die Steuerberaterprüfung – die von vielen als abschreckende Hürde wahrgenommen wird – so weiterzuentwickeln, dass ihr fachlich-methodischer Anspruch erhalten bleibt, zugleich aber Rahmenbedingungen geschaffen werden, die besser mit dem Lebens- und Arbeitsalltag der Prüfungskandidaten vereinbar sind. Die Reform kann somit auch als Versuch verstanden werden, ein seit vielen Jahrzehnten im Kern unverändertes Berufsexamen an zeitgemäße Anforderungen anzupassen. Die wesentlichen Änderungsvorschläge der Reform werden nachfolgend kritisch beleuchtet.
Modularisierung als Herzstück
Mehrere Reformschritte werden derzeit parallel diskutiert. Im Zentrum steht die Aufweichung der sogenannten Blockprüfung, bei der das häufig über Jahre erworbene Wissen innerhalb von lediglich drei Tagen abgefragt wird. In der Hochschullandschaft wurde eine vergleichbare Reform der Prüfungsstrukturen bereits vor zwei bis drei Jahrzehnten vollzogen.
Nach den aktuellen – noch nicht rechtskräftig beschlossenen – Plänen soll der dreitägige Prüfungszeitraum grundsätzlich bestehen bleiben. Ab voraussichtlich 2028 soll jedoch die Möglichkeit geschaffen werden, erfolgreich abgelegte Teilprüfungen nicht erneut wiederholen zu müssen, auch wenn die Gesamtprüfung nicht bestanden wurde. Teilprüfungen mit einer Bewertung von mindestens 4,5 könnten auf zukünftige Prüfungsversuche übertragen werden.
Auf den ersten Blick erscheint dies als zeitgemäße Änderung, die den Prüfungsteilnehmern den Weg zum Examen erleichtern könnte. Bei genauerem Hinsehen sind jedoch Zweifel angebracht. Denn die Einführung der Modularisierung geht mit einer Änderung der Bewertungssystematik einher, die sich fast immer nachteilig für die Prüflinge auswirken dürfte.
Verlust der Ausgleichsmöglichkeit
Bislang bestand die Möglichkeit, schwächere Ergebnisse in einzelnen Klausuren durch bessere Leistungen in anderen auszugleichen. Die Zulassung zur mündlichen Prüfung wurde erreicht, wenn der arithmetische Mittelwert der drei schriftlichen Klausuren den Wert von 4,5 nicht überschritt.
Gerade Kandidaten, die diese Grenze nur knapp erreichen, erhalten häufig in einzelnen Klausuren eine mangelhafte Bewertung. Schätzungen zufolge betrifft dies etwa 30 bis 50 % der letztlich bestandenen Prüfungen. Künftig müssten diese Kandidaten die betreffende Teilprüfung im Folgejahr wiederholen, bevor sie zur mündlichen Prüfung zugelassen werden. Dies führt zumindest zu einem erheblichen Zeitverlust.
Eine Ergänzung der derzeit diskutierten Reformvorschläge könnte in der Einführung einer sogenannten „Günstiger-Prüfung“ bestehen. Demnach würde der Prüfungserfolg für Kandidatinnen und Kandidaten, die die Prüfung nach aktuell geltenden Regularien vollständig in einem einzigen Prüfungsblock bestanden haben, weiterhin anerkannt bleiben. Für den Fall einer Aufteilung der Prüfung auf mehrere Termine wäre hingegen vorgesehen, dass jede einzelne Teilprüfung mindestens mit der Note 4,5 abgeschlossen werden muss. Auf diese Weise könnten die Vorteile der geplanten Neuregelung erhalten und zugleich potenzielle Nachteile vermieden werden.
Begrenzte Vorteile der Modularisierung
Auch unabhängig vom Wegfall der Ausgleichsmöglichkeit erscheinen die Vorteile der Modularisierung bei näherer Betrachtung begrenzt. Die schriftliche Steuerberaterprüfung besteht aus drei Klausuren mit klar definierten Themenschwerpunkten:
- Tag 1: Verfahrensrecht, Umsatzsteuer und Erbschaftsteuer
- Tag 2: Ertragsteuern
- Tag 3: Buchführung und Bilanzwesen
In der Realität handelt es sich jedoch nahezu ausnahmslos um sogenannte Schnittstellenklausuren. Für eine erfolgreiche Bearbeitung ist ein umfassendes Systemverständnis über mehrere steuerliche Fachgebiete hinweg erforderlich. So setzt etwa die Lösung komplexer ertragsteuerlicher Fragestellungen regelmäßig vertiefte Kenntnisse im Bilanzsteuerrecht voraus – und umgekehrt.
Eine konsequente Modularisierung, die Aufteilung der Prüfung auf mehrere Prüfungstermine, würde daher keineswegs bedeuten, dass sich Kandidaten jeweils auf einzelne Themengebiete konzentrieren können. Vielmehr bleibt für jede Klausur ein breites, fachübergreifendes Wissen erforderlich.
Eine spürbare Entlastung der nebenberuflichen Vorbereitung ist daher nicht zwingend zu erwarten. Gleichzeitig verlängert sich jedoch der Zeitraum der als belastend empfundenen Prüfungsvorbereitung deutlich. Selbst bei einer Verteilung auf lediglich zwei Prüfungstermine würde sich die Vorbereitungszeit typischerweise von etwa 18 auf mindestens 30 Monate verlängern. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob Aufwand und Nutzen der Modularisierung in einem angemessenen Verhältnis stehen.
Zweite Chance für die mündliche Prüfung
Positiver zu bewerten ist eine weitere Neuerung im Bereich der mündlichen Prüfung. Bislang führte ein Nichtbestehen der mündlichen Prüfung dazu, dass die gesamte Prüfung – einschließlich der drei schriftlichen Klausuren – wiederholt werden musste.
Künftig soll den Kandidaten die Möglichkeit eingeräumt werden, die mündliche Prüfung einmalig im Folgejahr zu wiederholen, ohne die schriftlichen Klausuren erneut ablegen zu müssen. Für Kandidaten, die erst im mündlichen Teil gescheitert sind, stellt dies eine deutliche Verbesserung dar.
Gleichwohl ist auch hier Vorsicht geboten. In der mündlichen Prüfung können grundsätzlich alle prüfungsrelevanten Themengebiete abgefragt werden. Für die Kandidaten dürfte es daher eine Herausforderung darstellen, das überwiegend im Rahmen der schriftlichen Prüfungsvorbereitung aufgebaute Fachwissen über einen Zeitraum von einem Jahr hinweg präsent zu halten.
Begrenzte Umsetzungsmöglichkeiten der Reform
Den Steuerberaterkammern ist ein ernsthaftes Bemühen um eine strukturelle Reform der Prüfung durchaus anzuerkennen. Dass die Reform bislang nur teilweise umgesetzt werden kann, liegt im Wesentlichen an der Beibehaltung eines einzigen jährlichen Prüfungstermins.
Die Einführung eines zweiten Prüfungstermins wurde von der Finanzverwaltung bislang kategorisch abgelehnt. Dadurch bleibt die Reform zwangsläufig auf halbem Wege stehen. Viele der beschriebenen Probleme – insbesondere die erhebliche Verlängerung der Prüfungs- und Vorbereitungszeit – ließen sich durch zusätzliche Prüfungstermine deutlich entschärfen.
Verbesserungspotenzial bei Themenauswahl und Eingrenzung
Im Zuge der Reformdiskussion wurde auch die Einführung eines fachlichen Curriculums erörtert. § 37 StBerG beschreibt die Inhalte der Steuerberaterprüfung bislang lediglich schlagwortartig und erlaubt keine klare Eingrenzung der prüfungsrelevanten Themen. Die Einführung eines strukturierten Rahmenstoffplans – wie er bei vielen Weiterbildungsprüfungen und auch an Hochschulen üblich ist – könnte eine wertvolle Orientierung für eine gezielte Vorbereitung bieten.
Darüber hinaus besteht bei der Zusammenstellung der Prüfungsinhalte weiteres Verbesserungspotenzial. Eine stärkere Orientierung der Aufgabenstellungen an den grundlegenden Systematiken des deutschen Steuerrechts, der Verzicht auf randständige „Exoten-Themen“ sowie klar formulierte und nachvollziehbare Aufgabenstellungen könnten wesentlich dazu beitragen, der Prüfung einen Teil ihres abschreckenden Charakters zu nehmen – möglicherweise stärker als eine nur teilweise umgesetzte Strukturreform.
Fazit
Die Strukturreform der Steuerberaterprüfung wirkt auf den ersten Blick weitreichend. Bei genauerer Betrachtung relativiert sich dieser Eindruck jedoch. Eine Modularisierung bei weiterhin nur einem jährlichen Prüfungstermin dürfte für viele Prüflinge nur dann Vorteile bringen, wenn sich ihr individueller Prüfungszeitraum deutlich verlängert.
Zugleich könnte der Wegfall der bisherigen Ausgleichsmöglichkeiten die Erfolgschancen in einzelnen Fällen sogar verschlechtern. Hier wäre eine „Günstiger-Prüfung“ eine sinnvolle Reformergänzung. Die naheliegende Überarbeitung und präzisere Eingrenzung der Prüfungsinhalte wurden hingegen vertagt. Gerade hierin könnte jedoch eine zentrale Chance liegen, das Berufsexamen zu modernisieren und den Einstieg in den steuerberatenden Beruf langfristig attraktiver zu gestalten.






