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Einkommensteuer | Reisekosten ab 01.01.2019 (BMF)

Das BMF hat die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 01.01.2019 bekannt gemacht (BMF, Schreiben v. 28.11.2018 - IV C 5 - S 2353/08/10006 :009).

Hierzu wird Folgendes ausgefĂĽhrt:

  • Die Ă„nderungen gegenĂĽber der Ăśbersicht ab 01.01.2018 sind durch Fettdruck gekennzeichnet.
  • FĂĽr die in der Bekanntmachung nicht erfassten Länder ist der fĂĽr Luxemburg geltende Pauschbetrag maĂźgebend, fĂĽr nicht erfasste Ăśbersee- und AuĂźengebiete eines Landes ist der fĂĽr das Mutterland geltende Pauschbetrag maĂźgebend.
  • Die festgesetzten Beträge fĂĽr die Philippinen gelten auch fĂĽr Mikronesien, die Beträge fĂĽr Trinidad und Tobago gelten auch fĂĽr die zu dessen Amtsbezirk gehörenden Staaten Antigua und Barbuda, Dominica, Grenada, Guyana, St. Kitts und Nevis St. Lucia, St. Vincent und Grenadinen sowie Suriname. Zur Vereinfachung werden die Länder Mikronesien, Antigua und Barbuda, Dominica, Grenada, Guyana, St. Kitts und Nevis St. Lucia, St. Vincent und Grenadinen, Suriname mit den entsprechenden Werten weiterhin in der Ăśbersicht aufgefĂĽhrt.

Hinweis: Das Schreiben inklusive Übersicht ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.

Quelle: BMF online (Ls)

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