§ 290 ff. HGB; DRS 23 und IFRS 10, IFRS 11, IFRS 12, IAS 28
Konsolidierung Basiswissen
Konzernrechnungslegung nach HGB und IFRS
Unser Seminar zur Konsolidierung vermittelt Ihnen die grundlegenden Kenntnisse, um einen Konzernabschluss korrekt erstellen zu können. Sie lernen, welche Gesellschaften zu einem Konzernabschluss zusammenzufassen sind und nach welchen Methoden die Zusammenfassung erfolgen muss. Darüber hinaus werden die praktischen Abläufe der Konsolidierung dargestellt. Dabei legen wir auch Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der Konzernabschlusserstellung nach HGB (§ 290 ff. HGB; DRS 23) und IFRS (IFRS 10, IFRS 11, IFRS 12 und IAS 28) dar. Das Seminar eignet sich für HGB und IFRS angehende Konzernabschlussersteller gleichermaßen, da die Konsolidierungstechnik im Vordergrund steht.
Hintergrund
Die wirtschaftliche Lage einer Unternehmensgruppe wird erst erkennbar, wenn alle Unternehmen gemeinsam betrachtet werden. Das gilt nicht nur in Großkonzernen, sondern gerade auch in mittelständischen Unternehmensgruppen. Der korrekt erstellte Konzernabschluss stellt somit ein wichtiges Instrument dar.
Seminarziele
Sie lernen:
- Aufbau des Konzernabschlusserstellungsprozesses
- Anforderung an die Bilanzierung bei Tochterunternehmen (HB I / HB II, Reporting Package)
- Umsetzung der KonsolidierungsmaĂźnahmen unter BerĂĽcksichtigung latenter Steuern
- Korrekte Erstellung eines Konzernabschlusses
Inhalte
- Grundlagen des Konzernabschlusses (§ 290 ff. HGB; DRS 23 und IFRS 10, IFRS 11, IFRS 12, IAS 28)
- Pflicht zur Aufstellung des Konzernabschlusses / Erstmalige Anwendung des IFRS Konzernabschlusses
- Vorbereitende MaĂźnahmen
- Abgrenzung des Konsolidierungskreises (Einbeziehung von Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmungen)
- Aufbereitung der EinzelabschlĂĽsse zur abschlieĂźenden Konsolidierung
- Kapitalkonsolidierung
- Erwerbsmethode / Unternehmenszusammenschlüsse / Erstkonsolidierung / Folgekonsolidierung / Entkonsolidierung / Sondervorgänge
- Kapitalkonsolidierung im mehrstufigen Konzern (mit Minderheiten)
- Schuldenkonsolidierung
- Konsolidierungspflichtige Schuldverhältnisse / Behandlung von Aufrechnungsdifferenzen
- Zwischenergebniseliminierung
- Ermittlung der Zwischenergebnisse / Erfolgswirksame und erfolgsneutrale Verrechnung
- Aufwands- und Ertragseliminierung
- Konsolidierungspflichtige Aufwands- und Ertragsposten / Konsolidierungstechnik
- Quotenkonsolidierung
- Equity-Methode
- Erst- und Folgebewertung / Zwischenergebniseliminierung
- Sonstige Themen der Konzernrechnungslegung
- Latente Steuern im Konzern / Kapitalflussrechnung
Zielgruppe
Zielgruppe dieses zweitägigen Seminars sind Mitarbeiter aus Rechnungswesen und Controlling sowie Wirtschaftsprüfer, Unternehmens- oder Steuerberater, die erstmals an einem Konzernabschluss mitwirken sollen oder ihre entsprechenden Kenntnisse aus Ausbildung oder Studium auffrischen und vertiefen möchten.
Voraussetzungen
Zur Teilnahme an diesem Konzernrechnungslegung-Seminar sind kaufmännische Grundlagenkenntnisse sowie Kenntnisse der Rechnungslegung nach HGB oder IFRS von Vorteil.
Methodik
Präsenzunterricht und Präsentation der Besonderheiten des Konzernabschlusses nach IFRS. Die theoretischen Inhalte werden anhand zahlreicher Übungsfälle und Praxisbeispiele veranschaulicht. Auf bestehende wesentliche Unterschiede zwischen den deutschen (HGB) und den internationalen Regelungen (IFRS und US-GAAP) wird hingewiesen.
Ergänzende Hinweise
Beginn Seminar: 09:00 Uhr
Ende Seminar: 17:00 Uhr
Dauer: 2 Tage
Verpflegung: Tagungsgetränke und Mittagessen sind im Preis des Präsenzseminars "Konsolidierung Basiswissen" enthalten.
Im Seminar behandelte IFRS-Standards
IFRS 10 - KonzernabschlĂĽsse
Der Standard IFRS 10 enthält Vorschriften für die Erstellung und Darstellung von Konzernabschlüssen. Die Regelungen sind auf Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2013 (in der EU: 1. Januar 2014) beginnen.
IFRS 12 - Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen
In dem Standard IFRS 12 wird eine groĂźe Bandbreite von Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen, gemeinsamen Vereinbarungen, assoziierten Unternehmen und nicht konsolidierten strukturierten Einheiten gefordert. Die Vorschriften werden durch eine Reihe von Anforderungen und Zielsetzungen definiert. IFRS 12 ist auf Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen.
IAS 27 - Konzern- und separate AbschlĂĽsse
IAS 27 beschreibt, wann ein Unternehmen ein anderes Unternehmen zu konsolidieren hat, wie eine Ă„nderung in der EigentĂĽmerschaft zu bilanzieren ist und wie separate AbschlĂĽsse zu erstellen sind. Der Standard wird seit dem 1. Januar 2013 durch IAS 27R "Separate AbschlĂĽsse" und IFRS 10 "KonzernabschlĂĽsse" ersetzt.
IAS 28 - Anteile an assoziierten Unternehmen
Der Standard IAS 28 ist auf alle Anteile anzuwenden, bei denen ein Investor maßgeblichen Einfluss aber keine Kontrolle oder gemeinschaftliche Führung hat. Ausgenommen davon sind Anteile, die von Wagniskapital-Gesellschaften, Investmentfonds, Unit Trusts oder ähnlichen Unternehmen bilanziert werden.